7. Wartung der Orthese
Erfahrungsgemäß sind Kinder und Menschen mit kognitiven Einschränkungen selten in der Lage, Veränderungen
an der Orthese und speziell am Systemgelenk zu bemerken bzw. weiterzugeben. Wir weisen Sie als Eltern oder
Pflegepersonal darauf hin, dass Sie die Orthese bzw. das Systemgelenk regelmäßig auf Verschleißerscheinungen
wie Spiel im Systemgelenk und ungewöhnliche Geräusche überprüfen müssen. Setzen Sie sich bei Auffälligkeiten
umgehend und ungeachtet des nächsten Kontrolltermines mit Ihrem Orthopädietechniker in Verbindung.
Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass Sie Wartungsarbeiten oder sonstige Anpassungen an Ihrer Orthese
niemals selbst durchführen dürfen. Dies kann zu Verletzungen und Schäden an der Orthese führen. Wenden
Sie sich bei notwendigen Anpassungen oder Reparaturen an der Orthese immer an Ihren Orhtopädietechniker.
8. Entsorgung der Orthese
Wenn Sie die Orthese nicht mehr benötigen, geben Sie diese bei Ihrem Orthopädietechniker
ab. Das Produkt darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden (Abb. 9).
Abb. 9
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