Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Pendelachsen-Sperrprüfung (Falls Vorhanden); 4.12 Abschleppen - JLG 0300183033 Betriebshandbuch Und Sicherheitshandbuch

800a
Inhaltsverzeichnis

Werbung

ABSCHNITT 4 - MASCHINENBETRIEB
HINWEIS: Kran und Hebevorrichtungen, Ketten, Hebegeschirre
usw. müssen das Maschinenbruttogewicht bewältigen
können.
KONSTATIEREN
DIE OBIGE ANGABE STELLT DAS MINDESTGEWICHT DAR. DAS
GEWICHT DER EINHEIT VOR DEM HEBEN PRÜFEN.
HINWEIS: Hebeösen befinden sich vorne und hinten in der Rah-
menplatte. Jeder der vier zum Heben der Maschine ver-
wendeten Ketten oder Hebevorrichtungen muss einzeln
eingestellt werden, damit die Maschine beim Anheben
eben bleibt.
KONSTATIEREN
DEN DREHWAGEN VOR DEM FAHREN ÜBER LANGE STRECKEN UND
VOR DEM TRANSPORT DER MASCHINE AUF EINEM LKW ODER ANHÄN-
GER MIT DER DREHWAGENSPERRE VERRIEGELN.
4-16
4.11 PENDELACHSEN-SPERRPRÜFUNG
(FALLS VORHANDEN)
DIE PRÜFUNG DES SPERRSYSTEMS MUSS VIERTELJÄHRLICH SOWIE
STETS DANN DURCHGEFÜHRT WERDEN, WENN EINE SYSTEMKOMPO-
NENTE ERSETZT WURDE ODER WENN FEHLERHAFTER SYSTEMBE-
TRIEB VERMUTET WIRD.
Die Vorgehensweise ist in Abschnitt 2.4, Pendelachsen-Sperr-
prüfung (falls vorhanden) zu finden.

4.12 ABSCHLEPPEN

Die Maschine ist nicht mit einer Abschleppausstattung verse-
hen. Für Abschleppverfahren im Notfall siehe Abschnitt 5.
– JLG-Hubarbeitsbühne –
KONSTATIEREN
3122567

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis