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Verwendung
Bestimmungsgemäße Verwendung
HUMBAUR-Fahrzeuge und -Aufbauten
sind nach den Regeln der Technik und
den anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln gebaut. Dennoch können bei
nicht bestimmungsgemäßer Verwen-
dung Gefahren für Leib und Leben des
Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchti-
gungen des HUMBAUR-Fahrzeuges und
anderer Sachwerte entstehen.
HUMBAUR-Fahrzeuge und -Aufbauten
sind ausschließlich für den vorschrifts-
mäßigen Transporteinsatz laut Beförde-
rungsbestimmungen gefertigt.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört ebenfalls die Einhaltung der
Vorschriften, Beschreibungen und
Hinweise in dieser und den Zulieferer-
Betriebs- und Wartungsanleitungen.
Falls Sie nachträgliche Änderungen an
Ihrem HUMBAUR-Fahrzeug oder -
Aufbau planen, fragen Sie rechtzeitig bei
der Firma Humbaur GmbH oder in einer
HUMBAUR-Vertragswerkstatt nach.
10 Sicherheit
Lassen Sie Zubehör-Bauteile nur nach
Rücksprache mit der Firma
Humbaur GmbH oder mit einer
HUMBAUR-Vertragswerkstatt an Ihrem
HUMBAUR-Fahrzeug oder -Aufbau
anbringen.
erlaubt ist:
– Beförderung von Gütern und
Baufahrzeugen
– Betrieb nur im Rahmen des zuläs-
sigen Gesamtgewichts
– Betrieb nur mit geeigneter Zugma-
schine
– Betrieb nur im technisch einwand-
freien Zustand
– Betrieb mit gleichmäßiger Gewichts-
verteilung der Ladung
– Fahren nur mit ordnungsgemäß gesi-
cherter Ladung (z.B. Bagger)
– Fahren unter Einhaltung der gesetz-
lich vorgeschriebener max. zuläs-
siger Höchstgeschwindigkeit sowie
angepasster Geschwindigkeit bei
schlechten Straßen- und Witterungs-
verhältnissen
– Be- und Entladen nur im abgesi-
cherten Bereich oder mit zusätzlichen
Absicherungsmaßnahmen des
öffentlichen Straßenbereiches
– Abstellen / Parken des Anhängers
nur mit Absicherung gegen
Wegrollen
Das periodische Vorführen des Anhän-
gers zur Hauptuntersuchung und Sicher-
heitsprüfungen durch Fachpersonal
sowie der Nachweis dessen, gilt als
Voraussetzung zur Teilnahme im Stra-
ßenverkehr.
Für das regelmäßige Pflegen / Reinigen
des Anhängers sowie die Durchführung
der Wartung ist der Betreiber / Nutzer
des Anhängers verpflichtet.
HUMBAUR-Fahrzeuge/-
Aufbauten tragen eine FIN
(Fahrzeug-Identifizierungs-
Nummer)- siehe Seite 31.
Bei Anfragen und Ersatzteil-Bestel-
lungen sollten Sie unbedingt die
FIN-Nummer angeben!