Installation
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Installation
5.1
Anforderungen an den Aufstellort
Die Anlage muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Frost geschützt werden.
Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine Richtlinien und technische Daten sind zu
beachten.
Der Aufstellungsort muss frostsicher sein. Die Anlage muss vor Chemikalien, Farbstoffen,
Lösungsmitteln und Dämpfen geschützt werden.
Der Aufstellungsort muss ausreichend be- und entlüftet und darf nicht überflutungsgefährdet
sein.
Der Aufstellungsort sollte sich unterhalb des Wasserspiegels befinden. Bei einem
Aufstellungsort oberhalb des Wasserspiegels muss auf der Pumpendruckseite ein
Rückschlagventil vorgesehen werden.
Ein ausreichend großes und belastbares Fundament ist vorzusehen. Die Anlage muss für
Wartungs- und Reparaturarbeiten leicht zugänglich sein. Für Wartungs- und Reparatur-
arbeiten ist jeweils mindestens 1 Meter links und rechts der Anlage notwendig. Die
Mindestraumhöhe ist zu beachten.
Für die bauseitige Stromversorgung ist ein Netzabgang notwendig, der über einen
allstromsensitiven FI-Schutzschalter (30 mA) verfügt. Für den elektrischen Anschluss ist eine
bauseitige Zuleitung zu legen.
HINWEIS: Keine Anlagenfunktion ohne dauerhafte Stromzufuhr.
● Wird die Anlage ohne Strom betrieben, steht kein filtriertes Wasser zur
Verfügung.
► Koppeln Sie die Stromversorgung nicht mit Schaltern oder ähnlichem.
Für das Ableiten des Spülabwassers ist ein chemisch beständiger Kanalanschluss im Boden
des Aufstellungsortes erforderlich.
HINWEIS: Funktionsausfall bei nicht chemisch beständigem Kanalanschluss..
● Wasserschaden bzw. Fehlfunktion der Filteranlage bei Ausfall des
Kanalanschlusses.
► Verwenden Sie einen Chlorwasser-/Chemikalienbeständigen Kanalanschluss.
Eingesetzte Hebeanlage müssen Chlorwasser-/Chemikalienbeständig sein.
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