3.3 Zulassungen
3.3.1
Allgemeine Hinweise
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen durch
Fachpersonal
unter
Einhaltung
Bestimmungen ausgeführt werden.
Die Erstinbetriebnahme darf nur duch zugelassenes Fachpersonal
erfolgen.
Es dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
Eingriffe an der Gasarmatur sind ausschließlich qualifiziertem
Fachpersonal vorbehalten. Bestätigen Sie dem Anlagenbetreiber,
dass die Anlage auf Gasdichtheit geprüft wurde.
Durch Anwendung von Artikel 25 des erweiterten Erlasses vom
02.08.1977, und Artikel 1 des erweiterten Erlasses vom 25.02.1999
muss der Installateur Konformitätszeugnisse ausstellen, die von den
mit der Aufsicht über Bau und Sicherheit von Gasanlagen
beauftragten Behörden bestätigt wurden. Diese Kessel dürfen nur
mit den auf dem Typenschild angegebenen Gasarten betrieben
werden.
Vor der Inbetriebnahme die Werkseinstellung des Gerätes mit den
örtlichen Versorgungsbedingungen vergleichen. Eine eventuell
notwendige Umstellung muss durch einen Heizungsfachmann
erfolgen.
Brennwertkessel benötigen ein speziell auf die Betriebsweise
abgestimmtes Abgassystem. Die Ausführung ist abhängig vom
Aufstellort und den baulichen Gegebenheiten.
Abstände des konzentrischen Abgassystems und des Heizkessels
zu
brennbaren
Bauteilen
Nennwärmeleistung werden keine höheren Bauteiltemperaturen als
85 °C erreicht.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur durch
einen Fachmann nach den jeweils geltenden Vorschriften
durchgeführt werden.
Belgien
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen durch
Fachpersonal
unter
Einhaltung
Bestimmungen ausgeführt werden.
Der Heizkessel ist werkseitig für den Betrieb mit Erdgas
voreingestellt.
Eingriffe
strengstens verboten.
Schweiz
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen durch
Fachpersonal
unter
Einhaltung
Bestimmungen ausgeführt werden.
Der Sicherheitsabstand zwischen den Brennstoffen und dem Kessel
sowie den Abgasen muss den Anforderungen der Brandschutznorm
VKF entsprechen.
Sonstige Länder
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen durch
Fachpersonal
unter
Einhaltung
Bestimmungen ausgeführt werden.
24/08/2010 - 300010370-001-E
der
geltenden
nationalen
sind
nicht
erforderlich.
der
geltenden
nationalen
an
der
Gasarmatur
der
geltenden
nationalen
der
geltenden
nationalen
GSR 140 P Condens
Bei
sind
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