Filteranlage
GENO-mat
F 500/600 AK; DS/WS
B
Grundlegende Informationen
1 | Gesetze, Verordnungen, Normen
2 | Badewasserparameter
2.1 pH-Wert
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®
Die Wasserqualität im Privatschwimmbad unterliegt keiner gesetzlichen
Vorgabe, da ausschließlich dem Betreiber bekannte Personen (z. B. Fa-
milienmitglieder) das Schwimmbad nützen. Zur Aufrechterhaltung einer
angenehmen Wasserqualität empfehlen wir die DIN 19643 als Orientie-
rungshilfe zu verwenden:
„Das Füllwasser muss seuchen- und allgemeinhygienisch Trinkwasserei-
genschaften aufweisen. ... Eine Aufbereitung des zur Füllung verwende-
ten Wassers in einer getrennten Anlage ist besonders dann zu erwägen,
wenn dieses erhöhte Konzentrationen an Huminstoffen aufweist oder in
diesem folgende Werte überschritten werden:"
Eisen: 0,1 mg/l
Mangan: 0,05 mg/l
Die Regelwerke schreiben unter anderem vor,
dass nur zugelassene Fachbetriebe wesentliche Änderungen an Was-
serversorgungseinrichtungen ausführen dürfen.
dass Prüfungen, Inspektionen und Wartung eingebauter Geräte re-
gelmäßig durchzuführen sind.
Der pH-Wert des Wassers ist eine Messzahl, die aussaugt wie sauer oder
alkalisch ein Wasser reagiert. Grundvoraussetzung für eine funktionie-
rende Desinfektion ist die Einhaltung des pH-Wertes. Er sollte im neutra-
len Bereich liegen, da in diesem Bereich die meisten eingesetzten Desin-
fektionsprodukte eine optimale Wirksamkeit haben. So lässt z. B. die
desinfizierende Wirkung einiger Wasserpflegeprodukte (z. B. Chlor) bei
einem erhöhten pH-Wert nach.
Hinweis: Der ideale pH-Wert liegt zwischen 7,0 und 7,4.
Bestell-Nr. 025 240 963 Erstellt: PI-3-1/PI-6-4 G:\BA-240963_F 500-600-AK.DOC
Ammonium: 2 mg/l
Polyphosphat als P: 0,005 mg/l