Sicherheitshinweise
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Sicherheitshinweise
1. 1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Drehtürantriebe TSA 160 NT sind zum automatischen Öffnen und Schließen von Drehflügel-Anschlagtüren
bestimmt.
Der oben genannte Türantrieb ist geeignet:
à ausschließlich für den Einsatz in trockenen Räumen
à im Eingangs- und Innenbereich des Fußgängerverkehrs in gewerblichen Betriebsstätten und öffentlichen
Bereichen
à im Privatbereich
Der Türantrieb TSA 160 NT / TSA 160 NT IS/TS
à darf an Flucht- und Rettungswegen eingesetzt werden
à darf nicht an Feuer- oder Rauchschutztüren eingesetzt werden
à darf nicht für den EX-Bereich eingesetzt werden
Der Türantrieb TSA 160 NT F / TSA 160 NT F-IS
à ist für den Einsatz an Feuer- oder Rauchschutztüren vorgesehen
à darf an Flucht- und Rettungswegtüren eingesetzt werden
à darf nicht für den EX-Bereich eingesetzt werden
Der Türantrieb TSA 160 NT Invers
à ist hauptsächlich für den Einsatz an Fluchttüren und RWA-Zulufttüren vorgesehen
à darf nicht für den EX-Bereich eingesetzt werden
Anderer Einsatz als der bestimmungsgemäße Gebrauch, wie z. B. dauerhafter manueller Betrieb, sowie alle Ver-
änderungen am Produkt sind unzulässig.
1.2
Sicherheitshinweise
à Vorgeschriebene Montage, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen von Sachkundigen durchgeführt
werden, die von GEZE autorisiert sind.
à Für sicherheitstechnische Prüfungen sind die länderspezifischen Gesetze und Vorschriften zu beachten.
à Eigenmächtige Änderungen an der Anlage schließen jede Haftung von GEZE für resultierende Schäden aus
und die Zulassung für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen erlischt.
à Bei Kombination mit Fremdfabrikaten übernimmt GEZE keine Gewährleistung.
à Auch für Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur GEZE-Originalteile verwendet werden.
à Der Anschluss an die Netzspannung muss von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Netzanschluss und
Schutzleiterprüfung entsprechend VDE 0100 Teil 610 durchführen.
à Als netzseitige Trennvorrichtung einen bauseitigen 10-A-Sicherungsautomaten verwenden.
à Den Displayprogrammschalter vor unberechtigtem Zugriff schützen.
à Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss vor Inbetriebnahme der Türanlage eine Gefahrenanalyse
durchgeführt werden und die Türanlage gemäß der CE-Kennzeichnungsrichtlinie 93/68/EWG gekennzeichnet
werden.
à Den neuesten Stand von Richtlinien, Normen und länderspezifischen Vorschriften beachten, insbesondere:
à ASR A1.7 „Richtlinien für Türen und Tore"
à DIN 18650 „Schlösser und Beschläge - Automatische Türsysteme"
à VDE 0100; Teil 610 „Errichten von Niederspannungsanlagen"
à Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere BGV A1 „Allgemeine Vorschriften" und BGV A2 „Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel"
à DIN EN 60335-2-103 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-103:
Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster"
à DIN 18263-4 „Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf - Teil 4: Drehflügeltürantriebe mit Selbst-
schließfunktion"
à DIN 18040 „Barrierefreies Bauen"
à Unfallverhütungsvorschriften, insbesonderen BGV A1 „Grundsätze der Prävention" und BGV A2 „Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel"
à Angegebenen Temperaturbereich beachten.
Das Produkt sollte so eingebaut oder verbaut werden, dass ein müheloser Zugriff auf das Produkt bei etwaigen
Reparaturen und/oder Wartungen mit verhältnismäßig geringem Aufwand gewährleistet ist und etwaige Aus-
baukosten nicht in einem Missverhältnis zu dem Wert des Produkts stehen.
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TSA 160 NT und Varianten