11 Garantiebedingungen
PfG gewährt 2 Jahre Garantie ab Verkaufsdatum auf nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler.
Voraussetzung für die Garantieleistung ist die Vorlage des Kaufbeleges. Der Garantieanspruch erlischt bei
unsachgemäßer Handhabung, elektrischer oder mechanischer Beschädigung durch missbräuchliche Anwendung
sowie bei unsachgemäßer Reparatur durch nicht autorisierte Werkstätten. Reparaturen dürfen nur von PfG oder
von PfG autorisierten Werkstätten durchgeführt werden. Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen senden Sie
das beanstandete Gerät oder das defekte Teil mit Fehlerbeschreibung und Kaufbeleg frei Haus an PfG. PfG behält
sich vor Montagekosten in Rechnung zu stellen. Für Transportschäden haftet PfG nicht. Diese müssen umgehend
gegen den Transporteur geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere
für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Diese Garantie berührt nicht die Ansprüche des Endkunden gegen den
Händler.
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