E Bedienung
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Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des
Flurförderzeugs
Fahrerlaubnis
Das Flurförderzeug darf nur von Personen benutzt werden, die in der Führung
ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeiten im
Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und von ihm ausdrücklich
mit der Führung beauftragt sind, gegebenenfalls sind nationale Vorschriften zu
beachten.
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer
Der Fahrer muss über seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung des
Flurförderzeuges unterwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut
sein.
Ihm
Flurförderzeugen, die im Mitgängerbetrieb verwendet werden, sind bei der
Bedienung Sicherheitsschuhe zu tragen.
Verbot der Nutzung durch Unbefugte
Der Fahrer ist während der Nutzungszeit für das Flurförderzeug verantwortlich. Er
muss Unbefugten verbieten, das Flurförderzeug zu fahren oder zu betätigen. Es
dürfen keine Personen mitgenommen oder gehoben werden.
Beschädigungen und Mängel
Beschädigungen und sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät sind
sofort dem Aufsichtspersonal zu melden. Betriebsunsichere Flurförderzeuge (z.B.
abgefahrene Räder oder defekte Bremsen) dürfen bis zu ihrer ordnungsgemäßen
Instandsetzung nicht eingesetzt werden.
Reparaturen
Ohne besondere Ausbildung und Genehmigung darf der Fahrer keine Reparaturen
oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall darf er
Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder verstellen.
Gefahrenbereich
WARNUNG!
Unfall- / Verletzungsgefahr im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr- oder
Hubbewegungen des Flurförderzeugs, seiner Lastaufnahmemittel (z.B. Gabelzinken
oder Anbaugeräte) oder des Ladegutes gefährdet sind. Hierzu gehört auch der
Bereich, der durch herabfallendes Ladegut oder eine absinkende / herabfallende
Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
Unbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich weisen.
Bei Gefahr für Personen rechtzeitig ein Warnzeichen geben.
Verlassen unbefugte Personen trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, das
Flurförderzeug unverzüglich zum Stillstand bringen.
müssen
die
erforderlichen
Rechte
eingeräumt
werden.
Bei
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