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Sichere Beförderung von Kindern
ACHTUNG! Fortsetzung
Beifahrer-Airbags. Beachten Sie bitte bei der Beförderung von Kindern auf dem
Beifahrersitz die entsprechenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen
bezüglich der Nutzung von Kindersitzen.
•
Wenn der Front-Beifahrer-Airbag mit dem Fahrzeugsystemtester von
einem Fachbetrieb abgeschaltet wird, bleiben der Seiten-Airbag und der Kopf-
Beifahrer-Airbag* eingeschaltet. In einigen Ländern erfordern die nationalen
gesetzlichen Bestimmungen neben dem Abschalten des Front-Beifahrer-
Airbags auch das Abschalten des Seiten- bzw. Kopf-Beifahrer-Airbags.
Beachten Sie bitte die eventuell abweichenden nationalen gesetzlichen
Bestimmungen bezüglich der Nutzung von Kindersitzen.
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Bei Verwendung von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz, in dem das Kind in
Fahrtrichtung sitzt, muss der Beifahrersitz vollständig nach hinten verstellt
werden. Bei Fahrzeugen mit höhenverstellbarem Beifahrersitz muss der Sitz in
die höchste Position gestellt werden.
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Erfolgt das nicht, kann bei Auslösung des (der) Beifahrer-Airbags dem Kind
auf dem Beifahrersitz schwere bis tödliche Verletzungen zugefügt werden.
Lassen Sie den Airbag (die Airbags) bei Bedarf abschalten ⇒ Seite 156, „Airbag
abschalten".
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Sobald Sie den Kindersitz auf dem Beifahrersitz nicht mehr benutzen,
sollten die Beifahrer-Airbags wieder eingeschaltet werden.
Kindersicherheit und Seitenairbag*
Kinder dürfen sich nie im Austrittsbereich des Seiten- und Kopf-Airbags
befinden.
Abb. 147 Das nicht richtig gesicherte Kind in nicht richtiger Sitzposition - gefährdet durch
den Seiten-Airbag / das mit einem Kindersitz vorschriftsmäßig gesicherte Kind
Die Seiten-Airbags bieten bei seitlichen Kollisionen den Fahrzeuginsassen einen
erhöhten Schutz.
Um diesen Schutz gewährleisten zu können, muss das Aufblähen des Seiten-Airbags
in Sekundenbruchteilen erfolgen ⇒ Seite 153, „Funktion der Seiten-Airbags".
Dabei entwickelt der Airbag eine so starke Kraft, dass bei einer nicht aufrechten Sitzpo-
sition durch den Luftsack bzw. durch im Austrittsbereich des Seiten-Airbags befind-
liche Gegenstände den Insassen Verletzungen zugefügt werden können.
Dies gilt besonders für Kinder, wenn sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend befördert werden.
Das Kind ist auf dem Sitz mit einem dem Alter entsprechenden Kindersitz gesichert.
Zwischen dem Kind und dem Austrittsbereich des Seiten- und Kopf-Airbags ist ausrei-
chend Platz. Der Airbag bietet den bestmöglichen Schutz.
ACHTUNG!
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Bei Verwendung eines Kindersitzes auf dem Beifahrersitz, in dem das Kind
mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt (in manchen Ländern bei Verwendung
eines Kindersitzes, in dem das Kind in Fahrtrichtung sitzt), ist unbedingt der
Front-Beifahrer-Airbag abzuschalten ⇒ Seite 156. Erfolgt das nicht, kann das