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Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen
Vorkommnissen
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Es ist eine Sicherheitsprüfung entsprechend der nationalen Vorschriften
durchzuführen. Der Hersteller empfiehlt eine Überprüfung nach FEM Richtlinie
4.004. Der Hersteller verfügt über einen speziell für diese Aufgaben geschulten
Kundendienst.
Das Flurförderzeug muss mindestens einmal jährlich (nationale Vorschriften
beachten) oder nach besonderen Vorkommnissen durch eine hierfür besonders
qualifizierte Person geprüft werden. Die Person muss ihre Begutachtung und
Beurteilung unbeeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen Umständen nur vom
Standpunkt der Sicherheit aus abgeben. Die Person muss ausreichende Kenntnisse
und Erfahrung nachweisen, um den Zustand eines Flurförderzeugs und die
Wirksamkeit der Schutzeinrichtung nach den Regeln der Technik und den
Grundsätzen für die Prüfung von Flurförderzeugen beurteilen zu können.
Dabei muss eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes des
Flurförderzeugs in Bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muss
das Flurförderzeug auch gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, die
durch eventuell unsachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist ein
Prüfprotokoll anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur
übernächsten Prüfung aufzubewahren.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muss der Betreiber sorgen.
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Als optischer Hinweis wird das Flurförderzeug nach erfolgter Prüfung mit einer
Prüfplakette versehen. Diese Plakette zeigt an, in welchem Monat welchen Jahres
die nächste Prüfung erfolgt.
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