6.3
Stahlkabine
Bei Flurförderzeugen, die mit einer Stahlkabine ausgestattet sind, können beide
Türen verschlossen werden.
VORSICHT!
Unfallgefahr durch offene Tür (123)
Fahren mit geöffneter Tür (123) ist verboten. Beim Öffnen auf im Schwenkwinkel
befindliche Personen achten.
Tür immer fest schließen und auf festen Verschluss prüfen.
Das Schließen der Tür entbindet nicht von der Gurtpflicht, siehe "Rückhaltegurt"
auf Seite 72.
VORSICHT!
Quetschgefahr durch die Kabinentüren
Beim Öffnen und Schließen der Kabinentüren besteht Quetschgefahr an Händen und
Füßen.
Beim Öffnen und Schließen der Kabinentüren darf sich nichts zwischen
Kabinenrahmen bzw. Fußraum und Kabinentüren befinden.
Tür öffnen und schließen
Vorgehensweise
• Zum Aufschließen der Kabinentür den
Schlüssel entgegen dem Uhrzeigersinn
drehen.
• Zum Verschließen der Kabinentür den
Schlüssel im Uhrzeigersinn drehen.
• Zum
Öffnen
aufschließen
herausziehen.
der
Kabinentür
und
den
Griff
die
Tür
(124)
123
124
117