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Allgemeine Hinweise Zu Den Kindersitzen - PEUGEOT 406 coupe Bedienungsanleitung

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ALLGEMEINE HINWEISE ZU DEN KINDERSITZEN

Obwohl PEUGEOT bei der Konzeption Ihres Fahrzeugs darauf bedacht war,
Ihren Kindern besondere Sicherheit zu bieten, hängt diese Sicherheit natürlich
auch von Ihnen ab.
Um so sicher wie möglich mit Ihren Kindern zu reisen, sollten Sie folgende
Vorschriften beachten:
– Seit 1992 müssen alle Kinder unter 10 Jahren (in Deutschland unter
12 Jahren und mit einer Körpergröße bis 1,50m) in zugelassenen*, ihrem
Gewicht angepassten Kindersitzen auf den mit einem Sicherheitsgurt oder
ISOFIX-Halterungen ausgerüsteten Plätzen befördert werden.
– Kinder unter 9 kg müssen sowohl vorn als auch hinten grundsätzlich
entgegen der Fahrtrichtung befördert werden.
– Laut Statistik sind die hinteren Plätze die sichersten für die Beförderung
von Kindern. PEUGEOT empfiehlt Ihnen, den Kindersitz dort einzubauen,
auch wenn Ihr Kind mit dem Rücken zur Fahrtrichtung fährt.
– Wenn Ihr Kind eine Sitzerhöhung benutzt, vergewissern Sie sich, das der
Bauchgurt des Sicherheitsgurtes über die Schenkel des Kindes verläuft. Der
Schultergurt muss über die Schulter des Kindes verlaufen, ohne den Hals zu
berühren. PEUGEOT empfiehlt Ihnen, eine Sitzerhöhung mit Lehne zu benut-
zen, die mit einer Gurtführung in Schulterhöhe ausgestattet ist.
– Schnallen Sie den Sicherheitsgurt bzw. die Gurte des Kindersitzes so fest,
dass möglichst wenig Spielraum zwischen dem Körper des Kindes und dem
Gurt besteht, und zwar auch auf kurzen Strecken.
* Je nach der in den verschiedenen Ländern geltenden Gesetzgebung
02-02-2004
IHR 406 COUPÉ IM EINZELNEN
Besonderheiten für die
Beförderung von Kindern auf
dem Beifahrersitz*:
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht
in Fahrtrichtung sitzen, außer wenn
die hinteren Plätze bereits von
anderen Kindern belegt sind oder
die Rücksitze nicht benutzt werden
können
(keine
vorhanden
umgeklappt). Schieben Sie in die-
sem Fall den Beifahrersitz in die
Mitte der Längsverstellung und las-
sen Sie den Beifahrerairbag akti-
viert.
Kinder dürfen mit dem Rücken zur
Fahrtrichtung befördert werden. In
diesem Fall muss der Beifahrerair-
bag grundsätzlich inaktiviert wer-
den. Andernfalls könnte das Kind
beim Auslösen des Airbags schwere
oder sogar tödliche Verletzungen
erleiden.
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oder

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