9
Entsorgung
Im Falle einer Entsorgung sind die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Im
Folgenden sind Informationen zur Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten in
der Europäischen Gemeinschaft aufgeführt.
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird für elektrisch betriebene Geräte die Entsorgung
durch nationale Regelungen vorgegeben, die auf der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte (WEEE) basieren.
Danach dürfen alle nach dem 13. August 2005 gelieferten Geräte im Business-to-Business
Bereich, in den dieses Produkt eingeordnet ist, nicht mehr mit dem kommunalen oder Hausmüll
entsorgt werden. Um dies zu dokumentieren sind die Geräte mit dem Entsorgungskennzeichen
ausgestattet.
Abb. 24: Entsorgungskennzeichen
Da die Entsorgungsvorschriften weltweit und auch innerhalb der EU von Land zu Land
unterschiedlich sein können, sollte im Bedarfsfall direkt der Lieferant des Gerätes
angesprochen werden.
In Deutschland gilt diese Kennzeichnungspflicht ab dem 23. März 2006. Ab diesem Termin hat
der Hersteller für alle ab dem 13. August 2005 gelieferten Geräte eine angemessene
Möglichkeit der Rücknahme anzubieten. Für alle vor dem 13. August 2005 gelieferten Geräte ist
der Endbenutzer für die ordnungsgemäße Entsorgung zuständig.
46
Entsorgung