Lebensgefahr
Verletzungsgefahr
Umweltgefährdung
Sachschäden am
Stromerzeuger
Stand: Dezember 2018
den spezifischen Dienstanweisungen (der jeweiligen Ein-
satzbedingungen) von Feuerwehren, THW und anderen
Hilfsorganisationen
Lebensgefahr für Personen kann am Stromerzeuger entste-
hen durch:
Fehlgebrauch
unsachgemäße Handhabung
fehlende Schutzeinrichtungen
defekte bzw. beschädigte elektrische Bauteile
Kraftstoffdämpfe
Motorabgase
eine zu große Ausdehnung des Verteilernetzes
Verletzungsgefahr für Personen kann am Stromerzeuger ent-
stehen durch:
unsachgemäße Handhabung
Transport
heiße Teile
zurückspringendes Starterseil des Motors
Gefährdung für die Umwelt kann am Stromerzeuger entste-
hen durch:
unsachgemäße Handhabung
Betriebsstoffe (Kraftstoff, Schmierstoffe, Motoröl etc.)
Abgasemission
Lärmemission
Brandgefahr
auslaufende Batteriesäure
Sachschäden am Stromerzeuger können entstehen durch:
unsachgemäße Handhabung
Überlastung
Überhitzung
zu niedriger / hoher Ölstand des Motors
nicht eingehaltene Betriebs- und Wartungsvorgaben
ungeeignete Betriebsstoffe
ungeeignete Hebezeuge
ESE 50 / ESE 95 – IT-TN
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
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