WEEE
Geräteentsorgung durch Privatpersonen im Gebiet der Europäischen Union (WEEE), gemäss Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 151 vom 25. Juli
2005, "Umsetzung der Richtlinien 2002/95/CE, 2002/96/CE und 2003/108/CE, bezüglich Reduzierung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und
Elektronikgeräten und deren Entsorgung".
Das durchgestrichene Mülltonnensymbol auf dem Gerät oder der Verpackung verweist darauf, dass das Gerät am Ende seines Lebenslaufes
getrennt von sonstigem Hausmüll gesammelt werden muss.
Die sachgemässe getrennte Sammlung der nicht mehr verwendbaren Geräte wird vom Händler/Importeur organisiert und kontrolliert. Der Be-
nutzer, der solche Geräte entsorgen will, soll sich mit dem Importeur/Händler in Verbindung setzen, um die korrekte vom Importeur/Händler
getroffene Massnahme für die Sammlung solcher Geräte zu befolgen.
Die sachgemässe getrennte Sammlung dieser Geräte, sowie umweltfreundliche Entsorgung tragen dazu bei, möglichen negativen Auswir-
kungen auf die Umwelt und auf die Gesundheit vorzubeugen. Ausserdem können die Geräte bzw. deren Werkstoffe und Bauteile wiederver-
wertet und/oder recycelt werden.
Bei unsachgemässer Entsorgung des Geräts durch den Nutzer drohen Verwaltungsstrafen gemäss den einschlägigen Bestimmungen.