Planungshinweise
Thermometer
Die Vorlauftemperatur des Heizkessels muss durch ein Thermome-
ter angezeigt werden.
Manometer
Jede geschlossene Heizungsanlage muss mindestens mit einem
Druckmessgerät ausgerüstet sein, das den Überdruck in bar angibt.
Wassermangelsicherung
Heizkessel sind zum Schutz gegen Wassermangel zu sichern, damit
im Bedarfsfall die Feuerung ausgeschaltet und verriegelt wird. Sie ist
nahe am Wärmeerzeuger in der Vorlaufleitung einzubauen.
7.5 Inbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme einer neu installierten Anlage darf
nur durch Viessmann oder einem anderen durch Viessmann dazu
autorisierten, ausgebildeten Fachmann vorgenommen werden. Vor
der Inbetriebnahme ist die Anlage mit Wasser zu füllen, Brennstoff
für die Inbetriebnahme bereitzustellen und die Installation zu prüfen.
7.6 Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit
Die Lebensdauer eines jeden Wärmeerzeugers sowie der gesamten
Heizungsanlage wird von den Wasserverhältnissen beeinflusst.
Die Kosten für eine Wasseraufbereitung sind in jedem Fall niedriger
als die Beseitigung von Schäden an der Heizungsanlage.
Die Einhaltung der nachfolgend genannten Anforderungen ist
Voraussetzung unserer Gewährleistungsverpflichtungen. Die
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Korrosions- und Kesselstein-
schäden.
Heizungsanlagen mit bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100 °C (VDI 2035)
Für Heizungsanlagen verwendetes Wasser muss den chemischen
Werten der Trinkwasserverordnung entsprechen. Falls Brunnenwas-
ser oder ähnliches verwendet werden, ist vor Befüllen der Anlage die
Eignung zu prüfen.
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbo-
nat) übermäßig an den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanlagen
mit Betriebstemperaturen bis 100 °C gilt die Richtlinie VDI 2035 Blatt
1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -
Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Hei-
zungsanlagen" mit folgenden Richtwerten. Weitere Informationen
siehe Erläuterungen der Richtlinie VDI 2035.
Gesamtheizleistung in
kW
Summe Erdalkalien in
3
mol/m
Gesamthärte in °dH
7
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausge-
gangen:
■ Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers während
der Lebensdauer der Anlage beträgt max. das Dreifache des Was-
serinhalts der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Viesmann
64
(Fortsetzung)
> 50 bis ≤
> 200 bis ≤
200
600
≤ 2,0
≤ 1,5
≤ 11,2
≤ 8,4
■ Bei Heizkesseln bis zu einer Nennleistung von 300 kW kann auf
eine Wassermangelsicherung verzichtet werden, falls sicherge-
stellt ist, dass keine unzulässige Aufheizung bei Wassermangel
auftreten kann, z. B. durch Einbau eines Mindest-Druckbegren-
zers.
■ Bei Dachzentralen benötigt jeder Wärmeerzeuger eine Wasser-
mangelsicherung oder eine andere geeignete Einrichtung, die den
Heizkessel vor Überhitzung bei Wassermangel schützt.
Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen an die Wasserbe-
schaffenheit zusammengefasst.
Für die Befüllung kann bei Viessmann eine chemische Wasserauf-
bereitung bestellt werden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll- und
Ergänzungswasser zu enthärten:
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt
über dem Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist Folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
> 600
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Zur Erfassung der Füll- und Ergänzungswassermenge ist ein Was-
serzähler einzubauen. Die eingefüllten Wassermengen und die
< 0,02
Wasserhärte sind in die Serviceanleitungen der Heizkessel einzu-
tragen.
< 0,11
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als
20 Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die
Leistung des kleinsten Heizkessels einzusetzen.) sind die Anforde-
rungen der nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung
(gemäß Tabelle) anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitungen
(> 50 Liter/kW) ist auf Summe der Erdalkalien ≤ 0,02 mol/m
enthärten.
Betriebshinweise:
■ Anlage stufenweise bei hohem Heizwasserdurchfluss in Betrieb
nehmen, beginnend mit der geringsten Leistung des Heizkessels.
Damit wird eine örtliche Konzentration der Kalkablagerungen auf
den Heizflächen des Wärmeerzeugers vermieden.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in
Betrieb genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht
auf die Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
3
zu
VITOLIGNO 250-S