Planungshinweise
(Fortsetzung)
Auslegung Ausdehnungsgefäß
Die Auslegung des Ausdehnungsgefäßes muss nach den Anlagen-
parametern erfolgen.
Dimensionierung der Heizwasser-Pufferspeicher nach EN 303-5
Minimales Speichervolumen für beispielhaft angenommenes Q
mit T
× Q
für Buchenholz trocken
B
N
V
Pufferspeicherinhalt in Liter
SP
Q
Nenn-Wärmeleistung in kW
N
Vitoligno 250-S
Nenn-Wärmeleistung Q
N
kW
40
50
60
75
85
100
130
170
Dimensionierung der Heizwasser-Pufferspeicher für staatliche Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert
Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse in Bestandsgebäuden
von 5 bis 100 kW Nenn-Wärmeleistung. Eine Förderung für die
Errichtung eines Biomassekessels in Neubauten erfolgt nicht.
Daraus ergeben sich folgende Mindestvolumina des Heizwasser-Pufferspeichers
Nenn-Wärmeleistung Q
N
kW
40
50
60
75
85
100
Sicherheitstechnische Ausrüstung nach EN 12828
Sicherheitstechnische Ausrüstung nach EN 12828
Die Sicherheitstechnische Ausrüstung der Heizungsinstallation ist
durch den dazu befugten Heizungsbauer vorzunehmen.
Die EN 12828 gilt für die Planung von Warmwasser-Heizungsanla-
gen mit Absicherungstemperaturen bis max. 105 °C und einer maxi-
malen Nennleistung von 1 MW.
Heizkessel mit einer Nenn-Wärmeleistung von bis zu 300 KW müs-
sen bei geschlossenen Warmwasser-Heizungen mindestens mit fol-
genden Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sein:
■ Membran-Druckausdehnungsgefäß (Expansion)
■ Sicherheitsventil
■ Füll- und Entleerungseinrichtung
■ Sicherheitstemperaturbegrenzer
■ Thermometer
■ Manometer
■ Wassermangelsicherung
Expansion
Bei geschlossener Anlage muss der Vordruck des Ausdehnungsge-
fäßes gleich der max. Anlagenhöhe plus 0,2 bar (0,02 MPa) sein.
Zur Auslegung des Ausdehnungsgefäßes siehe Kapitel „Auslegung
Ausdehnungsgefäß".
VITOLIGNO 250-S
Auswahltabellen für Ausdehnungsgefäße siehe Preisliste Vitoset.
T
Abbrandperiode in h
H
B
Q
Heizlast des Gebäudes in kW
H
Q
Kleinste Wärmeleistung in kW
min
V
= 15 × T
SP
Kleinste Wärmeleis-
tung Q
min
kW
40
50
60
75
85
100
130
170
Eine Voraussetzung für die Förderung ist:
■ Ein Volumen der Heizwasser-Pufferspeicher von min. 55 l pro kW
der Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels
Sicherheitsventil
Die Heizkessel sind mit einem bauartgeprüften Sicherheitsventil aus-
zurüsten. Dies muss entsprechend der TRD 721 mit „D/G/H" für alle
anderen Betriebsbedingungen gekennzeichnet sein. Das Sicher-
heitsventil ist an leicht zugänglicher Stelle am höchsten Punkt des
Wärmeerzeugers oder in unmittelbarer Nähe an der Vorlaufleitung
anzubringen. Die Verbindungsleitung zwischen Heizkessel und
Sicherheitsventil darf nicht absperrbar sein. In der Leitung dürfen
keine Pumpen, Armaturen oder Verengungen vorhanden sein. Die
Ausblaseleitung muss so ausgeführt sein, dass keine Drucksteige-
rungen möglich sind. Austretendes Heizwasser muss gefahrlos
abgeführt werden. Die Mündung der Ausblaseleitung muss so ange-
ordnet sein, dass aus dem Sicherheitsventil austretendes Wasser
gefahrlos und beobachtbar abgeleitet wird.
Hinweis
Das Sicherheitsventil ist nicht im Lieferumfang des Heizkessels ent-
halten.
Sicherheitstemperaturbegrenzer
Jeder direkt beheizte Heizkessel ist mit einem Sicherheitstempera-
turbegrenzer (STB) auszustatten, der bei Überschreitung der zuläs-
sigen Vorlauftemperatur die Feuerung abschaltet und gegen selbst-
tätiges Wiedereinschalten verriegelt. Die Entriegelung kann nur
manuell und durch fachkundiges Personal erfolgen.
× Q
× (1 - 0,3 × Q
/ Q
)
B
N
H
min
T
× Q
Q
B
N
H
kWh
kW
179
23
179
28
247
33
247
41
363
46
363
55
485
66
485
82
Forderung
l/kW
55
55
55
55
55
55
Min. V
SP
l
2222
2234
3094
3097
4561
4567
6167
6222
Min. Volumen
l
2200
2750
3300
4125
4675
5500
7
Viesmann
63