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Kupplungshebel

(Abb. 19)
Dieser Hebel (1) ist für das Auskuppeln zuständig. Er ist mit
einem Regulierknopf (2) ausgestattet, über den die Distanz
zwischen diesem Hebel und dem Griff am Lenker eingestellt
werden kann. Für die Einstellung den Hebel (1) nicht
betätigen und den Regulierknauf (2) auf eine der vier
vorgesehenen Positionen bringen.
Die Position Nr. 1 dem maximalen Abstand zwischen Hebel
und Griff entspricht, während man in der Position Nr. 4 den
minimalen Abstand erhält.
Wird der Hebel (1) betätigt, kommt es zu einer
Unterbrechung des Antriebs vom Motor zum Getriebe, d.h.
zum Antriebsrad. Die Anwendung dieses Hebels ist in allen
Fahrphasen des Motorrads von ausschlaggebender
Bedeutung, besonders aber beim Anfahren.
Achtung
Die Regulierung des Kupplungshebels muss bei
stehendem Motorrad erfolgen.
Wichtig
Eine korrekte Anwendung dieser Vorrichtung wird die
Lebensdauer des Motors verlängern, da so Schäden an
dessen Antriebsorganen vermieden werden können.
Hinweis
Ein Anlassen des Motors bei ausgeklapptem
Seitenständer und einem sich im Leerlauf befindlichen
Getriebe oder eingelegtem Gang ist möglich, wenn der
Kupplungshebel gezogen wird (im letzten Fall muss der
Seitenständer hochgeklappt sein).
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1
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Abb. 19
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