RICHTLINIE 2002/96/CE FÜR DIE BEHANDLUNG, SAMMLUNG,
WIEDERVERWERTUNG UND ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND
ELEKTRONIK ALTGERÄTEN UND DEREN BESTANDTEILE
1. FÜR DIE LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION (EG)
Es ist verboten, jede Art von Elektro- und Elektronik-Altgeräten als
unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen: es ist Pflicht, diese separat
zu sammeln.
Das Abladen dieser Geräte an Orten, die nicht speziell dafür
vorgesehen und autorisiert sind, kann gefährliche Auswirkungen für
Umwelt und Gesundheit haben.
Widerrechtliche Vorgehensweisen unterliegen den Sanktionen und
Maßnahmen laut Gesetz.
U
M UNSERE GERÄTE ORDNUNGSGEMÄß ZU ENTSORGEN
a) Sich an die örtliche Behörde wenden, die Ihnen praktische
Auskünfte und Informationen für die ordnungsgemäße Verwaltung
der Abfälle liefert, beispielsweise: Ort und Zeit der Sammelstation
etc.
b) Beim Neukauf eines unserer Geräte ein benutztes Gerät, das dem
neu
gekauften
zurückgeben.
Das durchkreuzte Symbol auf dem Gerät bedeutet, dass:
- Nach Ableben des Gerätes, dieses in ausgerüstete
Sammelzentren
Siedlungsabfällen behandelt werden muss;
- Olivetti die Aktivierung der Behandlungs-, Sammel-,
Wiederverwertungs- und Entsorgungsprozedur der Geräte
in Konformität mit der Richtlinie 2002/96/CE (u. folg.mod.)
garantiert.
2. FÜR DIE ANDEREN LÄNDER (NICHT-EG-STAATEN)
Das Behandeln, Sammeln, Wiederverwerten und Entsorgen von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss nach den geltenden
Vorschriften des jeweiligen Landes erfolgen.
entspricht,
an
gebracht
,
KÖNNEN SIE
unseren
Wiederverkäufer
werden
und
:
separat
von