6.5
Bedienung der Hubeinrichtung und
Anbaugeräte (Steuerhebel t)
f
Die Betätigung der Steuerhebel darf nur
vom Fahrersitz aus erfolgen. Der Fahrer
muss in der Handhabung der Hubein-
richtung und Anbaugeräte unterwiesen
sein!
Gabelträger heben/senken
– Solo-Pilot (20) nach hinten ziehen, um Gabelträger zu heben.
– Solo-Pilot (20) nach vorne drücken, um Gabelträger zu senken.
Hubgerüst vor-/zurückneigen
f
Bei Rückneigung des Mastes keine Körperteile zwischen Mast und Frontwand brin-
gen.
– Steuerhebel (21) nach hinten ziehen, um Hubgerüst zurückzuneigen.
– Steuerhebel (21) nach vorne drücken, um Hubgerüst vorzuneigen.
Steuerung von Anbaugeräten
f
Tragfähigkeit des Anbaugerätes beachten.
– Steuerhebel Zusatzhydraulik ZH 1 (22) (z.B. Seitenschieber)
– Steuerhebel ZH2 (23) zur Steuerung des Anbaugerätes, nach hinten ziehen oder
nach vorn drücken.
– Mit der Taste (24) kann Steuerhebel ZH2 (23) auf die Zusatzhydraulik (ZH3) um-
geschaltet werden.
Mit der Auslenkung des Steuerhebels wird die Hubgeschwindigkeit des Hydraulikzy-
linders gesteuert.
Nach dem Loslassen des Steuerhebels geht dieser selbsttätig in die Neutralstellung
zurück und das Arbeitsgerät verharrt in der erreichten Position.
m
Steuerhebel immer feinfühlig, nicht ruckartig betätigen. Bei Erreichen des Endan-
schlages des Arbeitsgerätes den Steuerhebel sofort loslassen.
f
Das Heben von Personen mit der
Hubeinrichtung ist verboten.
E 22
20
21
22
23
24