EGB-Richtlinien
A.1
Entstörmaßnahmen
Geschirmte Signalleitungen
Zum sicheren, störungsfreien Betrieb der Anlage sind gemäß den Einzelplänen die
spezifizierten Kabel zu verwenden. Grundsätzlich muss der Schirm beidseitig mit den
Gehäusen leitend verbunden werden.
Ausnahme:
Werden Fremdgeräte angeschlossen (Drucker, Programmiergeräte usw.), dürfen auch
einseitig angeschlossene Standard-Schirmleitungen verwendet werden.
Diese Geräte dürfen jedoch während des normalen Betriebs nicht an die Steuerung
angeschlossen sein. Ist der Betrieb mit Fremdgeräten unumgänglich, müssen die Schirme
beidseitig angeschlossen werden. Außerdem muss das Fremdgerät über eine
Potentialausgleichsleitung mit der Steuerung verbunden werden.
Aufbauregeln
Um die größtmögliche Störfestigkeit der Gesamtanlage (Steuerung, Leistungsteil, Maschine)
zu erreichen, sind folgende EMV-Maßnahmen zu beachten:
● Zwischen Signal- und Lastleitungen ist auf größtmögliche räumliche Trennung zu achten.
● Als Signalkabel von und zur NC oder PLC sind nur die von Siemens angebotenen
● Signalleitungen dürfen nicht in geringem Abstand an starken Fremdmagnetfeldern (z. B.
● Impulsbelastete Hochstrom-/Hochspannungsleitungen sind grundsätzlich völlig separat
● Ist eine ausreichende räumliche Trennung nicht möglich, sind Signalleitungen in
● Der Abstand (Störeinstrahlfläche) zwischen folgenden Leitungen muss möglichst gering
Siehe auch
Weitere Hinweise zu Entstörmaßnahmen und Anschluss von geschirmten Leitungen:
Projektierungshandbuch EMV Aufbaurichtlinie
Hardware und Software
Servicehandbuch, 03/2011, 6FC5397-5DP40-0AA0
Leitungen zu verwenden.
Motoren und Transformatoren) vorbeiführen.
von allen anderen Leitungen zu verlegen.
schirmenden Leitungskanälen (Metall) zu verlegen.
sein:
– Signalleitung und Signalleitung
– Signalleitung und zugehörige Potentialausgleichsleitung
– Potentialausgleichsleitung und mitgeführter Schutzleiter
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