3.5.2
3.6
3.6.1
MY19-P07_1.0_31.10.2018
Kinder- und Jugendfahrrad
Kinder- und Jugendfahrräder sind keine Spielzeuge.
Unerlaubte Einsatzgebiet
Niemals im Gelände fahren und oder Sprünge
durchführen.
Niemals im Gelände fahren oder Sprünge über 15 cm
durchführen.
Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit des Fahrrads kann nur dann umgesetzt
werden, wenn sämtliche dafür notwendige
Maßnahmen getroffen werden.
Betreiber
Der Sorgfaltspflicht des Betreibers obliegt es, die
Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Der Betreiber:
•
stellt diese Bedienungsanleitung dem Fahrer für die
Dauer der Fahrradnutzung zur Verfügung. Bei Bedarf
übersetzt er die Bedienungsanleitung in eine dem
Fahrer verständliche Sprache.
•
weist den Fahrer vor der ersten Fahrt in die
Funktionen des Fahrrads ein. Nur unterwiesene
Fahrer dürfen fahren.
•
weist den Fahrer auf die bestimmungsgemäße
Verwendung und das Tragen einer persönlichen
Schutzausrüstung hin.
•
beauftragt ausschließlich Fachkräfte zur Wartung
und Reparatur des Fahrrads.
e:
Sicherheit
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