mega compaa HG4/GM3
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Im mega compaa HG4/GM3 muss die Nenndrehzahl bei den Fahrzeug-Ident.-Daten eingetragen werden.
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Im AU-Prüfablauf werden bei einem Gasstoß die AU-Solldaten des Fahrzeugherstellers bzw. die gesetzlichen
Grenzwerte zur Bewertung herangezogen.
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Darüber hinaus bewertet das AU-Gerät, ob die gemessene Abregeldrehzahl ≥ oder < 90 % der Nenndrehzahl ist.
Umsetzung Stufe 1 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2018
Informationen zum Leitfaden 5.01
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