Inhaltsverzeichnis mega compaa HG4/GM3 Inhaltsverzeichnis 1 Informationen zum Leitfaden 5.01 ......................3 Wesentliche Änderungen verbunden mit der Einführung der einzelnen Maßnahmen ....3 Praktische Anwendung Stufe 1 + 2 ..................4 Umsetzung Stufe 1 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2018...........5 Umsetzung Stufe 2 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2019...........9...
HG4/GM3 Informationen zum Leitfaden 5.01 Wesentliche Änderungen verbunden mit der Einführung der einzelnen Maßnahmen 1 Informationen zum Leitfaden 5.01 Mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 19/2017 trat die neue AU-Richtlinie in Kraft. Der entsprechende Leitfaden zur Begutachtung der Bedienerführung von Abgasmessgeräten, Version 5 – Revision 01 (LF 5.01) wurde am 16.10.2017 ebenfalls veröffentlicht.
Informationen zum Leitfaden 5.01 mega compaa HG4/GM3 Praktische Anwendung Stufe 1 + 2 Praktische Anwendung Stufe 1 + 2 Software-Update • Stufe 1 + 2 sind durch das Software-Update auf den Leitfaden 5.01 abgedeckt. • Stufe 2 wird durch die Geräte-Software automatisch und „tagesgenau“ ab dem 01.01.2019 ohne weiteres Software-Update oder sonstige Anpassungen umgesetzt.
HG4/GM3 Informationen zum Leitfaden 5.01 Umsetzung Stufe 1 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2018 Umsetzung Stufe 1 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2018 Wiedereinführung der generellen Endrohrmessung Das mit dem Leitfaden 4 eingeführte 2-stufige OBD-Prüfverfahren kommt bei den AU-Abläufen nicht mehr zur Anwendung.
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Informationen zum Leitfaden 5.01 mega compaa HG4/GM3 Umsetzung Stufe 1 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2018 Abregeldrehzahl bei Dieselmotoren mit Standdrehzahlbegrenzung Bei vielen Fahrzeugen lässt sich der Motor im Stand nicht bis zur maximalen Abregeldrehzahl hochdrehen (Kupplungsschutz). • Gemäß der neuen AU-Richtlinie muss die Abregeldrehzahl auch im Stand ≥ 90% der Nenndrehzahl betragen.
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Informationen zum Leitfaden 5.01 Umsetzung Stufe 1 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2018 • Im mega compaa HG4/GM3 muss die Nenndrehzahl bei den Fahrzeug-Ident.-Daten eingetragen werden. • Im AU-Prüfablauf werden bei einem Gasstoß die AU-Solldaten des Fahrzeugherstellers bzw. die gesetzlichen Grenzwerte zur Bewertung herangezogen.
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Informationen zum Leitfaden 5.01 mega compaa HG4/GM3 Umsetzung Stufe 1 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2018 • Wenn die gemessene Drehzahl kleiner 90 % der Nenndrehzahl ist, dann wird im Nachweis unter Bemerkungen lediglich folgender Text gedruckt (siehe Nachweis): „Abregeldrehzahl < 90 % der Nenndrehzahl“...
GM3 ab dem 01.01.2019, auch in Verbindung mit LF 5.01 nur noch eingeschränkt verwendet werden. Es können nur noch Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 (Pkw)/Euro V (Nfz) geprüft werden. Der mega compaa HG4 benötigt lediglich einen Nachtrag zur Baumusterprüfbescheinigung, um die neuen CO- Grenzwerte messen zu können.