6.4.2 Durchführung der Kalibrierung
Bitte Beachten: Eine Kalibrierung kann nur im Temperaturbereich von 0 - 60 °C
durchgeführt werden!
Falls noch nicht geschehen, Messfunktion 'pH' wählen, je nach Bedarf die 1-, 2- oder die
3-Punktkalibrierung und die entsprechende Pufferserie (Std, Edit oder din) aktivieren
(siehe 7 „Konfiguration des Gerätes").
Vorsichtig die Schutzkappe von der Elektrode abziehen (Vorsicht! Enthält 3 M KCl!).
Elektrode mit destilliertem Wasser abspülen und abtrocknen.
Start der Kalibrierung:
In der Anzeige erscheint die Aufforderung zum Messen der 1.Kalibrierlösung. Die Kalibrierung
kann mit der
gehende Kalibrierung gültig.
1. Kalibrierpunkt 1: 'Pt. 1'
Stellen Sie die Elektrode und
den Temperaturfühler (falls
vorhanden) in die neutrale
Lösung und rühren Sie vor-
sichtig um.
(Bei 1-Punkt-Kalibrierung
kann eine beliebige Lösung
(bspw. pH 4) verwendet
werden)
Sobald ein stabiler Messwert
*1)
ermittelt wurde, fährt das
Gerät mit dem nächsten
Punkt fort.
Bei der 1-Punkt-Kalibrierung ist die Kalibrierung bereits beendet, mit der linken Balken-Anzeige
wird der Elektrodenzustand signalisiert.
2. Spülen der Elektrode mit destilliertem bzw. entionisiertem Wasser, Trocknen
3. Kalibrierpunkt 2: 'Pt. 2' (nur bei 2 oder 3-Punkt-Kalibrierung)
Stellen Sie die Elektrode
und den Temperaturfüh-
ler (falls vorhanden) in die
zweite Puffer-Lösung. (z.B.
bei Standard-Serie: pH 4.01
oder pH 10.01) und rühren
Sie vorsichtig um.
Sobald ein stabiler Messwert
*1)
ermittelt wurde, fährt das
Gerät mit dem nächsten
Punkt fort.
12
-Taste 2 sec. lang gedrückt halten.
-Taste jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall bleibt die vorher-
ohne Temperaturfühler:
manuelle Eingabe Tempe-
ratur Puffer 1
Geben Sie mit den Tasten:
die Puffertemperatur ein.
Mit
wird der Wert übernommen
und der nächste Kalibrierungsschritt wird
angezeigt
ohne Temperaturfühler:
manuelle Eingabe Tempe-
ratur Puffer 2
Geben Sie mit den Tasten:
die Puffertemperatur ein.
Mit
wird der Wert übernommen
und der nächste Kalibrierungsschritt wird
angezeigt
SD_300_pH_1 01/2013
oder
oder