7.
TRANSPORT DER MASCHINE
8.
AUSSERBETRIEBNAHME UND ENTSORGUNG
Die Wippkreissäge kann durch das angebaute Fahrwerk leicht trans-
portiert werden. Auf der hinteren Seite (gegenüber der Wippe) ist ein
Transportgriff angebracht. Dieser kann bei der „WK 780 R/B" heraus-
gezogen werden.
Durch Anheben der Säge mit dem Transportgriff kann die Säge leicht
transportiert werden.
Aus Sicherheitsgründen sollte der Transportgriff immer in das Gestell
der Maschine geschoben werden. Beim Transport kann dieser schnell
herausgezogen werden.
Aus Sicherheitsgründen sollte der Transportgriff beim Arbeiten mit der
Maschine immer in das Gestell der Maschine geschoben werden.
Wenn die Maschine nicht mehr einsatztüchtig ist und verschrottet wer-
den soll, muss sie deaktiviert und demontiert werden, d.h. sie muss
in einen Zustand gebracht werden, in dem sie nicht mehr für die Zwe-
cke, für die sie konstruiert wurde, eingesetzt werden kann.
Der Verschrottungsprozess muss die Rückgewinnung der Grundstoffe
der Maschine im Auge behalten. Diese Stoffe können eventuell in ei-
nem Recyclingprozess wiederverwendet werden.
Die Herstellerfi rma lehnt jede Verantwortung für eventuelle Personen-
oder Sachschäden ab, die durch die Wiederverwendung von Maschi-
nenteilen entstehen, wenn diese Teile für einen anderen als den ur-
sprünglichen Sachzweck eingesetzt werden.
Deaktivierung der Maschine:
Jeder Deaktivierungs- oder Verschrottungsvorgang muss von dafür
ausgebildetem Personal durchgeführt werden.
Die Maschine in ihre Einzelteile zerlegen
Jedes bewegliche Maschinenteil blockieren
Jede Komponente bei kontrollierten Entsorgungsstellen abgeben
Gummiteile von der Maschine abbauen und zur Annahmestelle von
Gummiteilen bringen
Nach der Deaktivierung und der Blockierung der beweglichen Teile be-
steht kein weiteres Restrisiko.
Antriebsbauelemente gehören zum Sondermüll und sind getrennt von
der Maschine zu entsorgen. Bei einem Brand des Antriebaggregates
des Gerätes sind Löschmittel zu verwenden, die hierfür zugelassen
sind (z.B. Pulverlöscher).
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