2.1.1
Regeln allgemeiner Art
2.1.1.1
Allgemeine Bemerkungen
- Die Anordnungen der Vorgesetzten immer
beachten.
- Die Hinweisschilder und die Meldungen
beachten.
- Maschinen und Anlagen nicht ohne Genehmigung
benutzen und keine Vorgänge ausführen, für die
Sie nicht zuständig sind.
- Die Sicherheitsvorrichtungen und die anderen
vorgesehenen Schutzausrüstungen sorgfältig
benutzen.
- Etwaige Mängel an den Sicherheitsvorrichtungen
und Schutzausrüstungen den Vorgesetzten
melden, wie auch Gefahrenzustände, die Sie
entdecken.
- Die Sicherheitsvorrichtungen und die anderen
Schutzmittel
nicht
Genehmigung entfernen oder verändern.
- Erlittene Unfälle oder Unfällen, von denen Sie
gehört haben, sofort und genau dem eigenen
Vorgesetzten melden.
- Den Arbeitsplatz sauber und geordnet halten.
Auf dem Fußboden keine Materialien lagern,
die nichts mit der Arbeit zu tun haben und
vermeiden, dass Fett- und Ölflecke entstehen
(sofort mit saugfähigem Material entfernen, falls
dies vorkommen sollte).
2.1.1.2
Arbeitskleidung
- Keine weit flatternden Kleidungsstücke tragen,
die sich in laufenden Maschinenteilen verfangen
könnten. Nur Kleidung mit engen Ärmeln tragen.
- Keine Halsketten, Ringe, Armbänder oder
ähnliches tragen.
- Die Kleidung nicht mit feuergefährlichen oder
schädlichen Substanzen reinigen oder Druckluft
dazu verwenden.
- Keine Sandalen oder offenen Schuhe oder
Schuhe mit hohen Absätzen tragen.
- Immer die persönliche Schutzausrüstungen
benutzen (Schutzbrille - Augenschutz -
Handschuhe- Schuhe etc.).
ohne
entsprechende
2.1.1.3
Maschinen und Anlagen
- Bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen, prüfen,
dass alle Schutzbleche und Abschirmungen an
ihrer Stelle und unversehrt sind und dass die
Sicherheitsvorrichtungen funktionstüchtig sind.
- Falls Absaug- oder Belüftungsanlagen vorhanden
sind, prüfen, ob sie funktionstüchtig sind.
- Die Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen der
Maschinen und Anlagen dürfen nicht entfernt
werden, es sei denn, es ist unbedingt erforderlich
für die Arbeit und die Genehmigung der
Vorgesetzten liegt vor, die auch angeben werden,
welche alternativen Schutzvorkehrungen zu
treffen sind.
- Die Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen
müssen sofort wieder angebracht und
funktionstüchtig gemacht werden, sobald
die Ursachen nicht mehr vorliegen, die ihre
vorübergehende Entfernung verlangt haben.
- Es ist verboten, die sich bewegenden
Bestandteile und Organe der Maschinen und
Anlagen von Hand zu reinigen, ölen oder fetten.
- Das Arbeiten oder Einstellen von laufenden
Bestandteilen ist verboten.
EINLEITUNG
Abb. 1.1
1-7