KG BAG0032.3 08.08
WARNUNG
Gefährdungen durch Scheren, Erfassen, Aufwickeln und Stoß
durch das unbeabsichtigte Berühren der angetriebenen Boden-
bearbeitungszinken der Werkzeugkreisel bei fehlender Schutz-
einrichtung auf der Rückseite des Bodenbearbeitungsgerätes!
Verboten ist der Einsatz des Bodenbearbeitungsgerätes ohne Walze.
Die Walze übernimmt neben ihrer funktionellen Aufgabe auch Schutz-
funktionen und dient gleichzeitig als feststehende trennende Schutz-
einrichtung (Unfallschutz).
WARNUNG
Gefährdungen durch Schneiden, Erfassen, Aufwickeln und Stoß
durch angetriebene Bodenbearbeitungszinken!
•
Achten Sie darauf, dass dritte Personen immer einen ausrei-
chenden Sicherheitsabstand zur Maschine einhalten, solange
der Traktormotor bei angeschlossener Gelenkwelle läuft.
•
Verweisen Sie Personen aus dem Gefahrenbereich der Maschi-
ne, bevor Sie die Zapfwelle des Traktors einschalten.
WARNUNG
Gefährdungen durch Quetschen zwischen den Tragarmen des
Bodenbearbeitungsgerätes und der Abstützung für die Nach-
laufwalze sowie zwischen den Tragarmen und den Tiefenregulie-
rungsbolzen beim Anheben und Absenken der Maschine!
Diese Gefährdungen können schwerste Verletzungen an Fingern und
Hand verursachen.
Verweisen Sie Personen aus dem Gefahrenbereich der Maschine,
bevor Sie die Maschine anheben oder absenken.
WARNUNG
Gefährdungen durch Einziehen und Fangen durch angetriebene
Bodenbearbeitungszinken beim Betrieb der Maschine ohne Sei-
tenbleche!
Nehmen Sie die Maschine nur mit vorschriftsmäßig montierten Sei-
tenblechen in Betrieb.
Einsatz der Maschine
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