Allgemeine Sicherheitshinweise
2.3
Organisatorische Maßnahmen
2.4
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Fehlerhafte Sicherheitseinrichtungen
2.5
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
12
Der Betreiber muss die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstun-
gen nach Angaben des Herstellers des zu verarbeitenden Pflanzen-
schutzmittel bereitstellen, wie z.B.:
•
chemikalienfeste Handschuhe,
•
einen chemikalienfesten Overall,
•
wasserfestes Schuhwerk,
•
einen Gesichtsschutz,
•
einen Atemschutz,
•
Schutzbrille,
•
Hautschutzmittel, etc.
Die Betriebsanleitung
•
immer am Einsatzort der Maschine aufbewahren!
•
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei zugäng-
lich sein!
Überprüfen Sie regelmäßig alle vorhandenen Sicherheitseinrichtun-
gen!
Vor jeder Inbetriebnahme der Maschine müssen alle Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen sachgerecht angebracht und funktionsfähig sein.
Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen regelmäßig prüfen.
Fehlerhafte oder demontierte Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
können zu gefährlichen Situationen führen.
Berücksichtigen Sie neben allen Sicherheitshinweisen in dieser Be-
triebsanleitung die allgemeingültigen, nationalen Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz.
Beachten Sie beim Verkehr auf öffentlichen Straßen und Wegen die
gesetzlichen Straßenverkehrsvorschriften.
KG BAG0032.3 08.08