4.3.2.2
Übergreifen berücksichtigen
4.3.3
Mindestabstand zu reflektierenden Flächen
8012814/10OM/2018-08-09 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
S > 500 mm, deshalb:
S = 1600 mm/s × 0,32 s + 8 × (14 mm – 14 mm) = 512 mm
Gemäß ISO 13855 darf es nicht möglich sein, die BWS zu umgehen. Wenn der Zugang
zum Gefahrbereich durch Übergreifen (Hinüberreichen) über ein senkrechtes Schutzfeld
nicht ausgeschlossen werden kann, müssen die Höhe des Schutzfelds und der Min‐
destabstand der BWS bestimmt werden. Dies ist durch Vergleich der berechneten
Werte auf Grundlage der möglichen Detektion von Gliedmaßen oder Körperteilen mit
den Werten, die sich durch das mögliche Hinüberreichen ergeben, zu bestimmen. Der
sich aus diesem Vergleich ergebende größere Wert ist anzuwenden.
Abbildung 13: Beispielhafte Darstellung der Übergreifbarkeit von BWS. Links: nicht übergreifba‐
res Schutzfeld. Rechts: übergreifbares Schutzfeld.
Überblick
Die Lichtstrahlen der Sendeeinheit können von reflektierenden Flächen und von streu‐
enden Medien abgelenkt werden. Dies kann dazu führen, dass ein Objekt nicht erkannt
wird.
Daher müssen alle reflektierenden Flächen und Gegenstände (z. B. Materialbehälter,
Maschinentisch etc.) einen Mindestabstand a zum Schutzfeld einhalten. Dieser Min‐
destabstand a muss nach allen Seiten zum Schutzfeld eingehalten werden. Dies gilt
sowohl in horizontaler, vertikaler und schräger Richtung als auch an den Enden des
Sicherheits-Lichtvorhangs. Derselbe Bereich muss frei von streuenden Medien (z. B.
Staub, Nebel, Rauch) sein.
Der Mindestabstand a ist abhängig vom Abstand D zwischen den Twin-Sticks (Schutz‐
feldbreite).
Der Schweißfunkenschutz kann die optischen Eigenschaften des Sicherheits-Lichtvor‐
hangs beeinflussen, sodass reflektierende Flächen einen größeren Mindestabstand
einhalten müssen.
PROJEKTIERUNG
B E T R I E B S A N L E I T U N G | miniTwin4
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