5. Elektrischer Anschluss
Warnung
Vor Beginn jedweder Arbeiten am Pro-
dukt ist die Stromversorgung abzu-
schalten. Zudem muss sichergestellt
sein, dass die Stromversorgung nicht
versehentlich wieder eingeschaltet
werden kann.
5.1 Allgemeine Informationen
Der elektrische Anschluss ist von einer Elektro-Fach-
kraft in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschrif-
ten vorzunehmen.
Die Versorgungsspannung, der Motorbemessungs-
strom bei Volllast und der cos φ-Wert können dem
lose beigefügten Typenschild entnommen werden,
das in der Nähe des Aufstellungsortes anzubringen
ist.
Der zulässige Spannungsbereich für Grundfos
Unterwassermotoren MS und MMS beträgt - gemes-
sen an den Motorklemmen - bei Dauerbetrieb - 10 %
bis + 6 % der Nennspannung (einschließlich der
Schwankungen in der Spannungsversorgung und
der Spannungsverluste in den Kabeln).
Zudem muss die Spannungsversorgung Spannungs-
symmetrie aufweisen, d. h. die gleiche Spannung
zwischen den einzelnen Phasen besitzen.
Siehe auch Abschnitt
10. Überprüfen des Motors
Kabels, Position 2.
und des
Warnung
Der Motor muss geerdet werden.
Der Motor ist bauseits abzusichern und
an einen externen Netzschalter anzu-
schließen. Auf eine allpolige Trennung
mit Kontaktöffnungsweite von mindes-
tens 3 mm pro Pol ist zu achten.
Werden MS-Motoren mit eingebautem Temperatur-
geber (Tempcon) nicht an ein Motorvollschutzgerät
MP 204 oder an ein ähnliches Motorschutzgerät von
Grundfos angeschlossen, muss ein für den einphasi-
gen Betrieb zugelassener Kondensator mit 0,47 µF
eingebaut werden, der der IEC 384-14 entspricht,
um die EMV-Richtlinie 2004/108/EG des Europäi-
schen Rates zu erfüllen. Der Kondensator ist zwi-
schen den beiden Phasen zu installieren, die mit
dem Temperaturgeber verbunden sind. Siehe Abb. 6.
0,47 µF
Abb. 6
Anschluss des Kondensators
Die Motoren sind für Direkt- oder Stern-Dreieck-
Anlauf gewickelt. Der Anlaufstrom beträgt das 4- bis
6-Fache des Motorbemessungsstroms.
Die Anlaufzeit des Motors beträgt nur ca. 0,1 Sekun-
den. Der Direktanlauf ist deshalb aus Sicht der Ener-
gieversorgungsunternehmen in der Regel zulässig.
1 = L1: Braun
2 = L2: Schwarz
3 = L3: Grau
4 = PE: Gelb/grün
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