Vorschriften
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Vorschriften
3.1
Normen, Vorschriften und Richtlinien
Beachten Sie für die Montage und den Betrieb der Hei-
zungsanlage die landesspezifischen Normen und Richtli-
nien!
Der Fachhandwerker und/oder Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die
gesamte Anlage den geltenden (Sicherheits-)Vorschriften entspricht,
die in der nachfolgenden Tabelle aufgenommen sind.
Normen/Vorschrif-
ten/Richtlinien
Beschreibung
EN 437
Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekategorien
EN 483
Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – Gas-
Brennwertgerät des Typs C mit einer Nennwärmebelas-
tung 70 kW
EN 625
Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – spezi-
elle Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion
von Kombigeräten mit einer Nennwärmebelastung
70 kW
EN 677
Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – beson-
dere Anforderungen an Brennwertkessel mit einer Nenn-
wärmebelastung 70 kW
EN 13203-1+2
Gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserberei-
tung für den Hausgebrauch – Geräte, die eine Nennwär-
mebelastung von 70 kW und eine Speicherkapazität von
300 Liter Wasser nicht überschreiten – Teil 1: Bewertung
der Leistung der Warmwasserbereitung
EN 13384
Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwas-
ser-Heizungsanlagen
EN 60335-1
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen
(einschließlich Kinder) mit eingeschränkten physischen,
sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels
Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu werden,
es sei denn, sie werden durch eine für ihre Sicherheit
zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr
Anweisungen, wie das Gerät zu benutzen ist. Kinder soll-
ten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie
nicht mit dem Gerät spielen.
NBN B51-006
Innenleitungen für kommerzielles Butan oder Propan mit
einem Arbeitsdruck von max. 5 bar und Platzierung des
Nutzgerätes – allgemeine Bestimmungen
NBN B61-002
Gas-Brennwertgerät mit einer Nennwärmeleistung < 70
kW
NBN D51-003
Innenleitungen für Erdgas und Platzierung des Nutzgerä-
tes – allgemeine Bestimmungen
Tab. 9
Normen, Vorschriften und Richtlinien
3.2
Genehmigungs- und Informationspflicht
Wenn erforderlich:
• Installation des Gas-Brennwertgerätes beim zuständigen Gasversor-
gungsunternehmen angezeigten und genehmigen werden.
• Regional bedingte Genehmigungen für die Abgasanlage und den Kon-
densatanschluss an das öffentliche Abwassernetz beantragen.
• Vor Montagebeginn die Abwasserbehörde informieren.
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3.3
Installation und Inbetriebnahme
Bei der Installation und Inbetriebnahme des Gas-Brennwertgerätes Fol-
gendes beachten:
• Die örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf den Aufstellraum.
• Die örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf Zuluft- und Abgasleitung.
• Die Vorschriften in Bezug auf elektrische Anschlüsse und Netzspan-
nung.
• Die technischen Vorschriften des Gasversorgungsunternehmens für
den Anschluss des Gas-Brennwertgerätes an das öffentliche Gas-
netz.
• Die Vorschriften und Normen über den sicheren Anschluss der Hei-
zungsanlage.
• Die Installationsanleitung für Ersteller von Heizungsanlagen.
• Richtlinien für Trinkwasser nach Belgaqua.
• Die Bestimmungen für Elektroinstallationen gemäß RGIE/AREI.
3.4
Gültigkeit der Vorschriften
Geänderte Vorschriften oder Ergänzungen sind ebenfalls zum Zeitpunkt
der Installation gültig und müssen erfüllt werden.
Cerapur – 6 720 807 254 (2013/05)