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Angaben zum Produkt
Fachkraft
Eine Fachkraft ist eine Person, die über umfangreiches theoretisches
und praktisches Fachwissen sowie Erfahrungen auf dem Fachgebiet und
Kenntnis von einschlägigen Normen verfügt.
2.8
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Heizeinsatz (Einzelraumheizgerät) wird in Ofenanlagen eingebaut.
Es handelt sich um einen Festbrennstoff-Heizeinsatz nach EN 13229,
Kategorie 1c. Bei Eignung des Schornsteins ist eine Mehrfachbelegung
zulässig.
Die Heizeinsätze werden raumluftabhängig betrieben und können an
eine Rohrleitung für externe Verbrennungsluft angeschlossen werden.
Der Heizeinsatz ist nach EN 13229 als Zeitbrand-Feuerstätte für die
Brennstoffe Holz (inklusive Holzbriketts) und Braunkohle zugelassen.
▶ Heizeinsatz mit geschlossenen und verriegelten Türen betreiben.
▶ Heizeinsatz mit den Hitzeschutzblechen betreiben.
Mehrfachbelegung
Eine Mehrfachbelegung des Schornsteins (mehrere Heizgeräte an einem
Schornstein) ist möglich.
• Alle an einem Schornstein angeschlossenen Feuerstätten müssen für
eine Mehrfachbelegung zugelassen sein!
• Der Ofen hält den maximalen Öffnungsquerschnitt für die Mehrfach-
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belegung von 500 cm
ein.
• Die Verbrennungsluftversorgung für alle angeschlossenen Geräte
muss sichergestellt sein.
▶ Hitzeschutzbleche bei Einzel- und Mehrfachbelegung nicht ent-
nehmen.
( Bild 3 , [12], Seite 7 und Bedienungsanleitung).
Brennstoff
Die Verwendung des zugelassenen Brennstoffs und der maximalen
Brennstoffmenge sind Bestandteil der zur bestimmungsgemäßen
Verwendung.
Die Nichteinhaltung kann zur Überlastung und Beschädigung des Ofens
führen. Eine Gewährleistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
▶ Nur zugelassenen Brennstoff verwenden.
▶ Maximale Brennstoffmenge nicht überschreiten.
▶ Bedienung beachten.
Abluft, Dunstabzugshauben, Wohnungslüftung
GEFAHR:
Vergiftungsgefahr durch Abgase!
Bei gleichzeitiger Nutzung von luftabsaugenden Anlagen (z. B. Dunst-
abzugshaube, Lüftungsanlage, Toilettenentlüftung) und einer raum-
luftabhängigen Feuerstätte besteht Vergiftungsgefahr.
▶ Während des Heizbetriebs ausreichende Frischluftzufuhr zum
Aufstellraum sicherstellen.
▶ Bei gemeinsamem Betrieb der Feuerstätte und luftabsaugenden
Anlagen die Beurteilungskriterien des Schornsteinfegerhandwerks
beachten.
▶ Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde halten
(z. B. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger).
Raumluftabhängige Feuerstätten beziehen ihre Verbrennungsluft aus
dem Aufstellraum und führen ihre Abgase durch eine Abgasanlage
(z. B. Kamin) ins Freie.
▶ Verbrennungsluftversorgung sicherstellen.
▶ Sicherheitseinrichtung einbauen, z. B. Verriegelung der Luftabsau-
gung über einen Fensterkippschalter.
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Bild 1
Falscher Weg der Frischluftzufuhr
Bild 2
Richtiger Weg der Frischluftzufuhr
Beispiel:
In Verbindung mit einer eingeschalteten Dunstabzugshaube wird der
Küche und den benachbarten Räumen ein Teil der Raumluft entzogen.
Ohne ausreichende Zuluft entsteht ein Unterdruck. Die Feuerstätte
erhält zu wenig Verbrennungsluft. Giftige Gase aus der Feuerstätte, dem
Schornstein oder Abzugsschacht können in die Wohnräume zurück-
gesaugt werden.
▶ Immer ausreichende Zuluft sicherstellen.
Reinigung und Wartung
Die Einhaltung der Reinigungs- und Wartungsintervalle gehört ebenfalls
zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
Logaflame – 6720870434 (2018/05)
0010015531-001
0010015843-001