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Aufstellbedingungen
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Aufstellbedingungen
Beachten Sie für die Installation und den Betrieb der Anlage die landes-
spezifischen und örtlichen Normen und Richtlinien. Lassen Sie die Ofen-
anlage durch die genehmigungspflichtige Behörde (z. B.
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) abnehmen.
Bevor der Ofen aufgestellt werden kann, müssen die bauseitigen Voraus-
setzungen erfüllt sein. Für die Einhaltung der Aufstellbedingungen sind
Betreiber und ausführender Fachbetrieb verantwortlich.
Aufstellraum
• Der Aufstellraum muss für den gefahrlosen Betrieb geeignet sein.
• Der Aufstellraum muss frostfrei sein.
• Die ausreichende Frischluftzufuhr muss sichergestellt sein
( „Verbrennungsluftbedarf", Kapitel 14.1, Seite 30). Dazu sind
gegebenenfalls bauseitige Maßnahmen (Außenluftöffnung oder
Verbrennungsluftrohr ins Freie) nötig.
Aufstellort
• Die Aufstellfläche muss ausreichend tragfähig sein.
• Die Aufstellfläche muss eben und waagerecht sein.
• Die Mindestabstände müssen eingehalten werden ( Bild 5,
Seite 10 und Bild 6, Seite 11).
• Der Ofen darf nur auf einer nicht brennbaren Unterlage aufgestellt
werden.
Schornstein
• Schornstein und Abgasanschluss müssen den gültigen Vorschriften
entsprechen.
• Der Schornstein muss rußbrandbeständig sein (mindestens
Temperaturklasse T400).
• Der Schornstein muss feuchteunempfindlich sein.
• Der Zugang zur Reinigung der Feuerstätte, des Verbindungsstücks
und des Schornsteins muss gewährleistet sein.
• Eine Schornsteinberechnung muss durchgeführt sein.
• Den rechnerischen Nachweis für die Eignung des Schornsteins muss
der Anlagenersteller erbringen.
• Der erforderliche Förderdruck muss eingehalten werden.
• Den Schornstein auf seine Eignung prüfen und gegebenenfalls sanie-
ren.
• Die Verbindung zum Schornstein muss auf kürzestem Weg erfolgen.
Abgasrohre mit Steigung zum Schornstein verlegen.
• Für die erforderlichen Abgasmessungen muss im Abgasverbindungs-
stück eine verschließbare Messöffnung angebracht werden. Der Ab-
stand zwischen dem Ofen und der Messöffnung ist doppelt so groß
wie der Durchmesser des Abgasrohrs.
• Die Abgasanlage ist so auszuführen, dass die Abgase einwandfrei ab-
geführt werden. Sie muss betriebs- und brandsicher sein.
Schornsteinförderdruck (Kaminzug)
Der erforderliche Förderdruck muss eingehalten werden. Bei niedrige-
rem Förderdruck sinkt die Leistung, steigen die Emissionen und das Ab-
brandverhalten wird beeinträchtigt. Es kann zum Kondensatanfall
kommen.
Der Förderdruck am kalten Schornstein muss mindestens 5 Pa betragen.
Der Förderdruck bei Nennlast muss, je nach Brennstoff, die Werte der
technischen Daten einhalten ( Kapitel 14.2, Seite 30).
Der maximale Förderdruck darf 25 Pa nicht überschreiten. Bei mehr als
25 Pa kommt es zu einer extremen Überlastung des Ofens. Hierdurch
kann es zu erheblichen Geräteschäden kommen.
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Wenn der Förderdruck die zulässigen Werte übersteigt:
▶ Mit dem Schornsteinfeger die Möglichkeit des Einbaus einer Neben-
lufteinrichtung abstimmen.
Die Wärmeleistung hängt in hohem Maße vom Förderdruck des Schorn-
steins ab. Um die auftretenden Schwankungen ausgleichen zu können:
▶ Nebenlufteinrichtung in der Abgasanlage installieren lassen.
5.1
Äußere Mindestabstände
Aus Gründen des Brandschutzes sind um die Ofenanlage Mindest-
abstände festgelegt.
▶ Mindestabstände einhalten.
▶ Brennbare und temperaturempfindliche Baustoffe um die Anschluss-
öffnung zum Schornstein entfernen.
▶ Mindestabstände frei von brennbaren Gegenständen und
Materialien halten, z. B. Möbel, Textilien.
C
D
B
A
F
E
Bild 5
Äußere Mindestabstände
Position Einheit Bereich
A
mm
Strahlungsbereich des Feuers ab Sicht-
fensterscheibe
B
mm
Sicherheitsabstand bei belüftetem
Strahlungsschutz
C
mm
Ofenverkleidung zu brennbaren Teilen ≥ 50
D
mm
Sicherheitsabstand neben der Aschetür 300
E
mm
Fußbodenschutzvorlage zur Seite
F
mm
Maßlinie von der Mitte des Feuerraums
entlang der Innenkante Aschetür bis
zum Strahlungsbereich
T
mm
Fußbodenschutzvorlage nach vorne
Tab. 3
Sicherheitsabstände
Logaflame – 6720870434 (2018/05)
C
D
F
E
0010015041-001
Abstand
≥ 800
≥ 400
≥ 300
≥ 500