6
Installation
6
Installation
6.1
Sicherheitshinweise zur Installation
HINWEIS:
Anlagenschaden durch Unterschreiten des Mindestförderdrucks
bei Nennwärmeleistung!
▶ Sicherstellen, dass der Schornstein und der Abgasanschluss den
gültigen Vorschriften entsprechen.
▶ Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde halten
(z. B. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger).
▶ Einhaltung des notwendigen Förderdrucks prüfen.
Sicherheitshinweise zum Abgasanschluss
▶ Sicherstellen, dass die Dichtheit sämtlicher Anschlüsse und
Verbindungen zwischen Ofen und Schornstein gewährleistet ist.
▶ Anschlüsse zum Schornstein auf kürzestem Weg und mit Steigung
verbinden.
6.2
Heizkammer einrichten
HINWEIS:
Anlagenschaden durch Wärmerückstrahlung!
Um eine Wärmerückstrahlung zum Heizeinsatz zu verhindern:
▶ Keine Wärmedämmung mit wärmereflektierenden Materialien
verwenden.
Nach den technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhand-
werks ist eine Wärmedämmung anzubringen, wo es erforderlich ist. Die
inneren Oberflächen der Heizkammer müssen glatt, sauber und abrieb-
fest sein.
6.2.1
Fußboden in der Heizkammer einrichten
GEFAHR:
Brandgefahr durch Verwendung nicht zulässiger Bau- und Isolier-
stoffe!
▶ Bodenbelag aus nicht brennbaren Baustoffen herstellen.
▶ Unter Estrichböden keine brennbaren Isolierstoffe verwenden.
▶ Feuerstätte auf eine Aufstellfläche stellen, die für das Gewicht
ausgelegt ist.
▶ Wenn die Aufstellfläche den Anforderungen nicht entspricht,
geeignete Maßnahmen vornehmen (z. B. Lastverteilung).
▶ Oberfläche des Bodens so ausführen, dass er leicht zu reinigen ist
(z. B. Fliesen).
6.2.2
Heizkammer dämmen
▶ Alle brennbaren Bauteile in der näheren Umgebung des Ofens gegen
Hitzeeinwirkung schützen (z. B. Möbel, Bodenbeläge, Stoffe).
Brandschutz
▶ Anbauflächen aus oder mit brennbaren Baustoffen (zu schützende
Bauteile) so dämmen oder abschirmen, dass an diesen keine
höheren Temperaturen als 85 °C auftreten können. Gleiches gilt für
Einbaumöbel.
Wärmeschutz
Anbauflächen ohne brennbare Baustoffe und ohne rückseitig eingebaute
Einbaumöbel werden baurechtlich als „nicht zu schützende Wände"
bezeichnet.
12
▶ Zum Schutz vor unzulässig hohen Druck- und Biegespannungen und
um vermeidbaren Wärmeabfluss in diese Bauteile zu verhindern,
diese Bauteile innerhalb von Feuerstätten mit einer entsprechenden
Wärmedämmmaßnahme versehen.
Dämmstoffe aus Stein- und Schlackefasern
Matten, Platten und Schalen aus silikatischen Dämmstoffen (Stein,
Schlackefasern) müssen der Baustoffklasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1
mit einer Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C
nach EN 14303 entsprechen.
▶ Sicherstellen, dass die Nennrohdichte 80 kg/m
schreitet.
Referenzdämmstoffe
Bei der Angabe der Dämmschichtdicken und des Dämmschichtaufbaus
sind grundsätzlich als Referenzgröße die Dicke der Stein- oder Schlacke-
fasern nach EN 14303 mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/mK zu
verstehen.
▶ Bei der Verwendung von Ersatzdämmstoffen entsprechend dieser
Referenzgröße auf die jeweils benötigte Schichtdicke umrechnen.
▶ Wenn Faserdämmstoffe verwendet werden, diese so verkleiden oder
abdecken, dass ein Ausfasern der Dämmstoffe in den Umluft- oder
Zuluftstrom sicher verhindert wird.
Dies kann durch eine überlappende, ausreichend dichte Verblechung
oder durch eine dünnwandige Vormauerung erfolgen.
Alukaschierte Platten
Die Verwendung von aluminiumkaschierten Dämmplatten, in Metall-
folien eingeschweißten Dämmplatten oder Abdeckungen durch Metall-
folien ist unzulässig.
Aktive Hinterlüftung nach TR-OL
Eine aktive Hinterlüftung ist ein ständig offener, nicht verschließbarer
Schacht, Spalt oder Hohlraum mit 50 mm Luftweg. In diesem wird zum
Schutz des Gebäudes oder brennbarer Bestandteile in Anbauwänden
oder Aufstellflächen ein Teil der durch eine Feuerstätte in Richtung
des entsprechenden Bauteils abgegebenen Wärme konvektiv abgeführt.
Die aktive Hinterlüftung hat nicht verschließbare Einström- und
Ausströmöffnungen mit 75 % des freien Querschnitts der gesamten
Hinterlüftung.
Dämmstoffe
Dämmstoffe werden mit einer 10-stelligen Kennziffer gemäß Arbeits-
blatt AGI-Q 132 gekennzeichnet.
Die beiden ersten Ziffern geben die Art des Dämmstoffs an (z. B. 12 für
Steinwolle).
Die Zifferngruppen geben in der genannten Reihenfolge an:
• Mineralwolldämmstoff
• Lieferform
• Wärmeleitfähigkeit
• Anwendungsgrenztemperatur
• Nennrohdichte
Beispiel: Mineralwolldämmstoff mit der Kennziffer 12.06.01.70.08
Dämm-
Liefer-
Wärmeleit-
stoffe
form
fähigkeit
Gruppe
Gruppe
Gruppe
12
06
01
Steinwolle
Matten
0,04 W/mK +700 °C
Tab. 5
Beispiel: Dämmstoff nach AGI-Arbeitsblatt Q 132
Logaflame – 6720870434 (2018/05)
3
nicht unter-
Obere An-
Nennroh-
wendungs-
dichte
Grenztem-
peratur
Gruppe
Gruppe
70
08
3
80 kg/m