Sicherheitshinweise (Fortsetzung)
• Der Schutzleiter muss so lang bemessen sein, dass er bei Versagen der Zugentlastung erst nach den
stromführenden Adern des Anschlusskabels auf Zug beansprucht wird.
• Bei der Umstellung von Erdgas auf Flüssiggas müssen in jedem Fall die Düsen der Kochstellenbrenner
gewechselt werden. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall. Die Umstellung darf nur von einem zugelas-
senen Fachmann durchgeführt werden.
• Änderungen am Gerät sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herstellers erlaubt.
• Am eingebauten Gerät dürfen betriebsisolierte Teile nicht berührbar sein.
Einbauvoraussetzungen
Bei Anschlusswerten kleiner 11 kW
Der Aufstellungsraum muss einen Rauminhalt von min. 20 m³ haben und durch ein Fenster oder ein Tür
ins Freie gelüftet werden können.
Bei Anschlusswerten größer 11 kW
Der Aufstellungsraum muss einen Rauminhalt von min. 4 m³ pro kW Nennbelastung haben und durch ein
Fenster oder eine Tür ins Freie gelüftet werden können und mit einer Abluft-Dunstabzugseinrichtung, die
über ein Mindest-Fördervolumen von 15 m³/h pro kW Nennbelastung verfügt, ausgerüstet sein. Entspre-
chende Zuluftöffnungen aus dem Freien müssen vorhanden sein.
Bei dieser Auslegung kann die Betrachtung des unmittelbaren Verbrennungsluftverbundes herangezo-
gen werden.
Das Kochfeld wird in einen Arbeitsplattenausschnitt eingebaut, der entsprechend den nachfolgend angegebe-
nen Einbaumaßen herzustellen ist.
Der seitliche Abstand zu Hochschränken muss mindestens 60 mm betragen. Aus arbeitstechnischen Gründen
sollte jedoch ein Abstand von ca. 300 mm nicht unterschritten werden.
Die Wandabschlussleiste muss aus hitzebeständigem Material bestehen und darf im Bereich des Kochfeldes
nicht mit Steckdosen versehen sein. Empfohlen wird eine Kunststoffträgerleiste mit einer Deckleiste aus Alu-
minium. Die auf der Arbeitsplatte aufliegende Schenkellänge darf 30 mm nicht überschreiten.
Die Wand oberhalb der Kochfläche muss aus nichtbrennbarem Material bestehen. Holz, Kunststoff, PVC-Folien
etc. entsprechen nicht diesen Anforderungen.
Bei normalem Gebrauch können auf die umgebenden Möbelteile Abstrahlungstemperaturen von 65°C über
Raumtemperatur einwirken. Die Möbelteile müssen mindestens diesen Anforderungen entsprechen.
Bei angrenzenden Möbeln muss der Kunststoffbelag bzw. das Furnier mit hitzebeständigem Kleber (100 °C)
verarbeitet sein.
Der Mindestabstand von Hängeschränken über der Kochfläche beträgt 650 mm. Bei Dunstabzugshauben gel-
ten die Angaben des Herstellers.
Das ordnungsgemäß eingebaute Kochfeld ist auf der Unterseite durch eine Abdeckung (K-Boden) so zu schüt-
zen, dass eine zufällige Berührung der Kochfeldunterseite nicht möglich ist.
Diese Abdeckung darf nur mit Werkzeug abnehmbar sein.
GFC - DE - 007
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