Reparatur eines ohne die schriftliche Zustimmung von Sagem Communication geänderten oder hinzugefügten Telefons bzw.
Nachbesserung einer ohne die schriftliche Zustimmung von Sagem Communication geänderten oder hinzugefügten
Software.
Funktionsstörungen, die Folge der Verwendung von Produkten oder Zubehör sind, die nicht mit dem Telefon kompatibel sind.
Mobiltelefone, die an Sagem Communication zurückgesendet wurden und nicht die Rückgabebestimmungen für das
spezifische Telfon erfüllen, für das die Gewährleistung gilt.
Das Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels sowie Reparaturen, die aufgrund des Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels
in einer Funktionsstörung des Telefons resultieren, sofern dies ohne Zustimmung des Netzbetreibers durchgeführt wurde.
5.
In den Fällen des Gewährleistungsausschlusses und nach Ablauf der Garantiefrist hat der Kunde von Sagem Communication
einen Kostenvoranschlag einzuholen, den er vor der Rücksendung an den Kundendienst akzeptieren muss. Die Reparatur-
und Versandkosten (hin und zurück), die in dem vom Kunden anerkannten Kostenvoranschlag aufgeführt sind, werden dem
Kunden in Rechnung gestellt.
Diese Bestimmungen gelten, sofern mit dem Kunden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Sollte
eine dieser Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts verstoßen, wird diese
Bestimmung ungültig. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
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Garantie