ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN VON RENEKA
1. Garantie:
Reneka International,
Parc d'activités du Rosenmeer - BP 11 Rosheim - 67218 Obernai Cedex – France,
räumt während einer Laufzeit von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Benutzer eine Garantie für die mit
der Marke RENEKA versehenen Ausrüstungen im Hinblick auf Fabrikationsfehler ein.
Die Garantie besteht aus der kostenlosen Ersetzung und Reparatur schadhafter oder im Anschluss an einen
Fabrikationsfehler nicht verwendbarer Elemente oder Ausrüstungen.
2. Garantieausschluss:
Die allgemeinen Garantiebedingungen gelten nicht für Teile, die auf normalem Wege durch Abnutzung beeinträchtigt
werden, wie Ventil-/Hahndichtungen, Bedienungstastaturen und Siebträgerdichtungen und allgemein gegen die
Beschädigung die durch Kalk erfolgt sind, sowie den Verlusten und Diebstählen der Zubehörteile.
3. Verpflichtung des Vertragshändlers:
Der Vertragshändler muss den gehörig ausgefüllten Garantieschein mit der handschriftlichen Unterschrift des
Vertragshändlers und des Benutzers binnen 15 Tagen nach der Installation zurücksenden, damit die
Garantiebedingungen aufrechterhalten werden können.
4. Einschränkungen:
Die allgemeinen Garantiebedingungen enden, falls:
die Ausrüstungen aufgrund einer Mißachtung der im Betriebshandbuch angegebenen Benutzungs- und
Wartungsbedingungen beeinträchtigt werden.
Beeinträchtigungen im Anschluss an Eingriffe durch eine Person oder eine Einrichtung eintreten, die nicht dem
Vertriebsnetz von RENEKA angehören bzw. von diesem Vertriebsnetz nicht zugelassen wurden.
es sich bei den eingesetzten Ersatzteilen nicht um Originalteile von RENEKA handelt.
die Beeinträchtigungen auf einer Verkalkung beruhen.
die Beeinträchtigungen durch externe Elemente verursacht werden wie Überspannung, Blitzschlag,
Überschwemmung oder Brand.
5. Haftung:
Reneka International wird von der Haftung und sämtlichen Verpflichtungen bei Unfällen beliebiger Art entbunden, die
aufgrund bzw. während der Benutzung der gelieferten Produkte aus beliebigem Grund oder im Anschluss an derartige
Gründe verursacht werden können.
Mögliche Defekte oder Reparaturverzögerungen verleihen dem Käufer keineswegs das Recht auf Rückerstattung der
Schäden und Betriebskosten.
Gutachterkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die Bestimmungen dieser Garantie ergänzen die gegenüber dem Käufer vorgeschriebenen gesetzlichen
Gewährleistungen, welche versteckte Fehler oder Mängel in Übereinstimmung mit Artikel 1641 und folgende des Code
Civil abdecken.
Bei einem Streitfall zwischen dem Käufer und Reneka International sind alleine die Gerichte zu STRASSBURG
(Frankreich) zuständig.
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