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Devolo dLAN 500 AVtriple+ Handbuch Seite 35

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34 Anhang
devolo dLAN 500 AVtriple+
f)
Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist.
Hat der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsab-
schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist
devolos Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeit-
punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
g)
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-
dung. Das UN-Kaufrecht gilt im Verhältnis zwischen devolo
und dem Erwerber nicht.

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