Sicherheitshinweise
Allgemeine Hinweise
Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Diese Motorsensen
sind mit den entsprechenden und zugelassenen Schneid-
werkzeugen für Einsatzbereiche vorgesehen, die auf Seite
7 beschrieben werden. Die Benutzung der Motorsense
darf nur von einer Person und ausschließlich im Freien
erfolgen!
Nicht zugelassene Arbeitstechnik:
Die Verwendung von Schneidwerkzeugen, die nicht für
diese Motorsensen zugelassen sind, ist verboten!
Nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Betriebsanleitung nicht vertraut
sind, Kinder, Jugendliche, sowie Personen unter Alkohol-,
Drogen- oder Medikamenteneinfluss dürfen das Gerät
nicht bedienen.
Nationale Regularien können den Einsatz des Gerätes
einschränken! Auf vorgeschriebene Ruhezeiten (Lärm-
schutz) achten.
Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss
die Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung
lesen, um sich mit der Handhabung des Gerätes
vertraut zu machen (1). Unzureichend informierte
Bediener können sich und andere Personen durch
unsachgemäßen Gebrauch gefährden.
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Motorsense nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung
mit einer Motorsense haben. Die Betriebsanleitung ist
dabei zu übergeben.
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Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen
lassen oder eine Forstschule besuchen, um sich mit
den Eigenschaften des motorbetriebenen Schneidens
vertraut zu machen, zunächst nur sensen, später sä-
gen.
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen bei
Verwendung von metallischen Werkzeugen ( 3-Zahn-
dickichtmesser, Schlagmesser usw.) die Motorsense
nicht benutzen. Jugendliche über 16 Jahre sind von
diesem Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke
der Ausbildung unter Aufsicht eines Fachkundigen
stehen.
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Das Arbeiten mit der Motorsense erfordert hohe Auf-
merksamkeit.
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Niemals in kranker oder müder Verfassung arbeiten.
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Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Alle Ar-
beiten ruhig und umsichtig durchführen. Der Bediener
ist gegenüber Dritten verantwortlich.
-
Niemals unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Me-
dikamenten arbeiten (2).
Persönliche Schutzausrüstungen
-
Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend
aber nicht hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder
Kleidungen tragen, die ein Verfangen an Buschwerk
oder Sträuchern ermöglichen.
Um beim Sensen Verletzungen von Kopf, Au-
-
gen, Hand, Fuß sowie Gehörschäden zu vermei-
den, müssen die nachfolgend beschriebenen
Körperschutzaus rüstungen getragen werden.
- Das Tragen eines Schutzhelmes wird empfohlen; beim
Arbeiten in Waldgebieten ist es unbedingt erforderlich.
Der Schutzhelm (1) ist regelmäßig auf Beschädigun-
gen hin zu überprüfen und spätestens nach 5 Jahren
auszutauschen. Nur geprüfte Schutzhelme verwenden.
Bei langen Haaren unbedingt Haarnetz tragen!
Der Gesichtsschutz (2) des Helmes hält aufgewirbel-
-
tes Schnittgut oder weggeschleuderte Gegenstände
ab. Um Verletzungen der Augen zu vermei den, ist
zusätzlich zum Gesichtsschutz eine Schutzbrille zu
tragen.
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Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete per-
sönliche Schallschutzmittel zu tragen (Gehörschutz
(3), Kapseln, Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf
Anfrage.
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Die Sicherheits-Forstjacke (4) hat sig nalfarbene
Schulterpartien. Arme und Hals sind immer durch
Kleidung zu Schützen.
4
Die Sicherheits-Latzhose (5) hat diverse Lagen Ny-
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longewebe und schützt vor Schnittverletzungen. Ihre
Verwendung wird dringend empfohlen. Auf jeden Fall
eine lange Hose aus festem Stoff tragen.
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Arbeitshandschuhe (6) aus festem Leder gehören
zur vorschrifts mäßigen Ausrüstung und sind beim
Arbeiten mit der Motorsense ständig zu tragen.
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Beim Arbeiten mit der Motorsense sind Sicherheits-
schuhe bzw. Sicherheitsstiefel (7) mit griffiger
Sohle, Stahl kappe und ein Beinschutz zu tragen. Das
Sicherheitsschuhwerk mit Schnitt schutzeinlage bietet
Schutz vor Schnittverletzungen und gewährleistet einen
sicheren Stand.
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