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Gewährleistung - Grunbeck GENO-mat F 500 HK Betriebsanleitung

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Filteranlage
GENO-mat
F 500/600 HK; DS/WS
2 | Gewährleistung
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Auszug)
. . . . . . . .
11. Gewährleistung
a) Bei Lieferung offensichtlich mangelhafter oder schad-
hafter Anlagenteile müssen uns diese zur Wahrung
der Ersatzansprüche des Kunden binnen 8 Tagen nach
Anlieferung gemeldet sein.
b) Ist lediglich ein Einzelteil aus der Anlage auszuwech-
seln, so können wir verlangen, dass der Besteller die-
ses Teil der Anlage, das ihm von uns neu zur Verfü-
gung gestellt wird, selbst auswechselt, wenn die Kos-
ten für die Entsendung eines Monteurs unverhältnis-
mäßig hoch sind.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich
zwei Jahre: bei Geräten für den privaten Gebrauch
-
(bei natürlichen Personen)
ein Jahr: bei Geräten für den industriellen oder ge-
-
werblichen Gebrauch (bei Unternehmen)
zwei Jahre: bei allen DVGW-zertifizierten Geräten
-
auch für den industriellen und gewerblichen Ge-
brauch im Rahmen der Haftungsübernahmeverein-
barung mit dem ZVSHK
ab Auslieferung bzw. Abnahme. Ausgenommen sind
elektrische Teile und Verschleißteile. Voraussetzung für
Gewährleistung sind die genaue Beachtung der Be-
triebsanleitung, ordnungsgemäße Montage, Inbetrieb-
nahme, Betrieb und Wartung der Geräte und/oder Ab-
schluss eines Wartungsvertrages innerhalb der ersten
sechs Monate. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt,
so erlischt die Gewährleistung. Bei Verwendung von
Dosierlösungen oder Chemikalien anderer Hersteller,
auf deren Qualität und Zusammensetzung wir keinen
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®
Alle Geräte und Anlagen der Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
werden unter Anwendung modernster Fertigungsmethoden hergestellt
und einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen. Sollte es den-
noch Grund zu Beanstandungen geben, so richten sich die Ersatzan-
sprüche an die Firma Grünbeck nach den allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen.
Bestell-Nr.025 240 961 Erstellt: PI-3-1/PI-6-4 fsei/mrie G:\BA-240961_F-500-600-HK.DOC
Einfluss haben, erlischt die Gewährleistung. Fehler und
Beschädigungen, die durch unsachgemäße Behand-
lung entstanden sind, unterliegen nicht der Gewähr-
leistung.
d) Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der
Kunde die laufende Wartung entsprechend unseren
Betriebsanleitungen vornimmt oder vornehmen lässt
und wenn er Ersatzteile sowie Chemikalien verwendet,
die von uns geliefert oder empfohlen sind.
e) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Frost-,
Wasser –und elektrischen Überspannungsschäden, bei
Verschleißteilen, insbesondere elektrischen Teilen.
f) Die Ansprüche des Käufers beschränken sich auf Nach-
erfüllung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Mehr-
fache Nacherfüllungen sind zulässig. Schlägt die Nacher-
füllung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zu-
rücktreten oder den Kaufpreis mindern.
g) Bei Gewährleistungsfällen an Anlagen, die nicht in
Deutschland installiert sind, übernimmt die Gewährleis-
tung der durch Grünbeck autorisierten Kundendienst
vor Ort. Ist in diesem speziellen Land kein Kundendienst
benannt, so endet der Kundendiensteinsatz von Grün-
beck an der deutschen Grenze. Alle anderen hierbei
entstehenden Kosten außer Material sind durch den
Kunden zu tragen.
. . . . . . . .

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Diese Anleitung auch für:

Geno-mat f 600 hk

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