Was ist Navigation?
Navigationsbetrieb
Unter Navigation (lat. navigare = zur See
fahren) versteht man im Allgemeinen
die Ortsbestimmung eines Fahrzeugs,
die Bestimmung der Richtung und Ent-
fernung zum gewünschten Ziel und die
Bestimmung und Verfolgung der Route
dorthin. Als Navigationshilfen werden u.
a. Sterne, markante Punkte, Kompass
und Satelliten eingesetzt.
Beim Navigationsgerät erfolgt die Orts-
bestimmung durch den GPS-Empfän-
ger. Das Global Positioning System
(GPS) wurde in den 70er Jahren vom
amerikanischen Militär entwickelt, um
als Waffenlenksystem zu dienen.
GPS basiert auf insgesamt 24 Satelliten,
die die Erde umkreisen und dabei Signa-
le aussenden. Der GPS-Empfänger
empfängt diese Signale und berechnet
aus den Laufzeiten der Signale seinen
Abstand zu den einzelnen Satelliten.
Daraus wiederum kann er Ihre aktuelle
geografische Position bestimmen.
Für die Positionsbestimmung sind die
Signale von mindestens drei Satelliten
notwendig, ab dem vierten kann auch die
Höhe über dem Meeresspiegel ermittelt
werden.
Die Bestimmung der Richtung und Ent-
fernung zum Ziel erfolgt beim Navigati-
onsgerät mit Hilfe des Navigationsrech-
ners und einer digitalen Straßenkarte im
internen Speicher.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Ziel-
führung überwiegend als Sprachaus-
gabe. Zur Unterstützung dienen die
Richtungsanzeige und die Kartendar-
stellung auf dem Touchscreen.
NAVIGATIONSBETRIEB
¤
Sicherheitshinweise
• Vorrang hat stets die Straßenver-
kehrsordnung. Das Navigationssys-
tem ist nur ein Hilfsmittel, die Daten/
Angaben können im Einzelfall falsch
sein. Der Fahrer muss in jeder Situa-
tion selbst entscheiden, ob er den An-
gaben folgt.
Eine Haftung für falsche Angaben des
Navigationssystems ist ausgeschlos-
sen.
• Bei der Erstinbetriebnahme kann es
bis zu 30 Minuten dauern, bis eine Po-
sition bestimmt werden kann.
• Verkehrsschilder und örtliche Ver-
kehrsvorschriften sind immer vor-
rangig zu beachten.
• Die Verkehrsführung ist ausschließ-
lich auf Personenkraftwagen bezo-
gen. Spezielle Fahrempfehlungen
und Vorschriften für andere Fahrzeu-
ge (z. B. Nutzfahrzeuge) sind nicht be-
rücksichtigt.
• Zielortseingaben dürfen nur bei ste-
hendem Fahrzeug vorgenommen
werden.
>>>
37