Sichtverhältnisse beim Fahren
Der Bediener muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden
Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Lasten transportiert,
die die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurförderzeug entgegen der Lastrichtung
fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als Einweiser so neben dem
Flurförderzeug hergehen, dass sie den Fahrweg einsehen und gleichzeitig mit dem
Bediener Blickkontakt halten kann. Dabei nur im Schritttempo und mit besonderer
Vorsicht fahren. Flurförderzeug sofort anhalten, wenn der Blickkontakt verloren geht.
Befahren von Steigungen und Gefällen
Das Befahren von Steigungen und Gefällen bis 15% ist nur gestattet, wenn diese als
Verkehrsweg ausgewiesen sowie sauber und griffig sind und gemäß den technischen
Fahrzeugspezifikationen sicher befahren werden können. Dabei ist die Last stets
bergseitig zu führen. Wenden, schräges Befahren und Abstellen des Flurförderzeugs
an Steigungen und Gefällen ist verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter
Geschwindigkeit und bei permanenter Bremsbereitschaft befahren werden.
Besondere Vorsicht ist beim Fahren in der Nähe von Böschungen und Kaimauern
geboten.
Befahren von Aufzügen, Verladerampen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das Flurförderzeug muss mit der Last voran in den Aufzug gefahren werden und eine
Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die
im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher
steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Der Bediener muss
sicherstellen, dass während des Be- und Entladevorganges die Verladerampe oder
Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu treffen. Flüssige Lasten müssen gegen Herausschwappen
gesichert sein.
Der Transport flammender Flüssigkeiten (z.B. Metallschmelze etc.) ist nur unter
Verwendung geeigneter Zusatzausstattung zulässig. Wenden Sie sich hierzu an den
Kundendienst des Herstellers.
Z
Sicherheitshinweise zu Beschaffenheit der zu transportierenden Last bei
Anbaugeräten,siehe "Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten" auf
Seite 85.
Schleppen von Anhängern
Flurförderzeug nur gelegentlich zum Schleppen eines Anhängers verwenden, siehe
"Schleppen von Anhängern" auf Seite 100.
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