Telephone Consumer Protection Act (USA)
Dem Telephone Consumer Protection Act (US-Telefonkundenschutzgesetz) von 1991
zufolge ist es Personen nicht gestattet, einen Computer oder ein anderes elektronisches
Gerät, einschließlich Faxgeräten, für das Versenden von Nachrichten zu benutzen, wenn
eine solche Nachricht nicht deutlich am oberen oder unteren Rand auf jeder gesendeten
Seite oder auf der ersten Seite der Übertragung das Datum und die Uhrzeit der
Übertragung, eine Identifikation des Unternehmens, der Körperschaft oder der Person, die
die Nachricht sendet, und die Telefonnummer des sendenden Gerätes oder eines solchen
Unternehmens, einer solchen Körperschaft oder Person enthält. (Die angegebene
Telefonnummer darf keine 900er Nummer oder eine andere Nummer sein, für die die
Gebühren die Orts- bzw. Ferngesprächsgebühren überschreiten.) Anweisungen zum
Programmieren dieser Informationen in Ihrem Faxgerät finden Sie unter
Faxeinstellungen.
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Anhang D Behördliche Bestimmungen
Festlegen der
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