Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen
Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehö-
renden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische
Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen
Sprachen.
HONGKONG UND MACAO (SONDERVERWALTUNGSREGIONEN VON CHINA)
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz:
dass die Gesetze der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong zur Anwen-
dung kommen.
INDIEN
Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 dieses Abschnitts werden wie folgt
ersetzt:
1. Personenschäden (einschließlich Tod) oder Schäden an Immobilien und beweg-
lichen Sachen nur bei Fahrlässigkeit von IBM; und
2. sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von Lieferungen oder
Leistungen hinsichtlich dieser Vereinbarung entstanden sind, in der Höhe des
Betrages, den Sie für die Maschine bezahlt haben, die Gegenstand des
Anspruchs ist. Im Rahmen dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Begriff
„Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten internen Code („LIC").
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Bangalore, Indien, in Übereinstimmung mit
den geltenden Gesetzen Indiens geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzu-
fassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien, ohne Ein-
spruchsmöglichkeit, und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung
enthalten.
Die Anzahl der Schiedsrichter ist drei, wobei jede Partei berechtigt ist, einen
Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestim-
men vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Bei Ausfall des Vorsit-
zenden kann der Vorsitz vom Präsidenten der Anwaltskammer Indiens (Bar Council
of India) übernommen werden. Bei Ausfällen eines der beiden anderen Schiedsrich-
ter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren
wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht
wurde.
Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002
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