Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung
Z125-4753-07 11/2002
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Diese Erklärung über begrenzte Gewährleistung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestim-
mungen, Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen und Teil 3 - Gewährleistungs-
informationen. Die Bestimmungen in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bestimmungen
in Teil 1. IBM erbringt die nachfolgend beschriebenen Gewährleistungen nur für
Maschinen, die für den Eigenbedarf erworben wurden, und nicht für zum Weiterver-
kauf erworbene Maschinen. Der Begriff „Maschine" steht für eine IBM Maschine,
ihre Funktionen, Typen- und Modelländerungen, Modellerweiterungen, Maschinen-
elemente oder Zubehör bzw. deren beliebige Kombination. Der Begriff „Maschine"
umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte
Softwareprogramme. Keine Bestimmung in dieser Gewährleistung betrifft
Verbraucherschutzrechte, die gesetzlich unabdingbar sind.
Umfang dieser Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist
und 2) den veröffentlichten technischen Daten von IBM entspricht („Technische
Daten"), die auf Anfrage erhältlich sind. Der Gewährleistungszeitraum für die
Maschine beginnt mit dem Datum der Installation und ist in Teil 3 -
Gewährleistungsinformationen - angegeben. Sofern von IBM bzw. dem Reseller
nicht anders angegeben, ist das Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installations-
datum. Bei vielen Zusatzeinrichtungen, Modellumwandlungen oder Erweiterungen
müssen Teile der Maschine entfernt und an IBM zurückgegeben werden. Ein
Ersatzteil erhält den Garantiestatus des entfernten Teils. Sofern von IBM nicht
anders angegeben, gelten diese Gewährleistungsbedingungen nur in dem Land
oder der Region, in dem/der Sie die Maschine erworben haben.
DIESE GARANTIEBESTIMMUNGEN SIND ABSCHLIESSEND UND ERSETZEN
SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GARANTIEANSPRÜCHE. EINIGE LÄNDER
ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS VERÖF-
FENTLICHTER ODER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN, SO
DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR
SIND. DERARTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN BESCHRÄNKEN SICH IN DIESEM
FALL AUF DIE DAUER DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS. NACH ABLAUF
DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS WERDEN KEINERLEI GEWÄHRLEIS-
TUNGEN MEHR ERBRACHT. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN
ERLAUBEN NICHT DIE BEGRENZUNG DER ZEITDAUER EINER STILLSCHWEI-
GENDEN GEWÄHRLEISTUNG, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLI-
CHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
Gewährleistungsausschluss
Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Gewährleistung:
v Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme oder Software-
v Schäden, die durch nicht sachgerechte Verwendung (einschließlich der Nutzung
programme, die mit der Maschine geliefert werden;
von Maschinenkapazität oder -leistung, die nicht schriftlich von IBM bestätigt
wurde), Unfälle, Änderungen, ungeeignete Betriebsumgebung, unsachgemäße
Wartung Ihrerseits verursacht wurden;
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