Der Brandmeldezustand erfordert bzw. ermöglicht die im Folgenden beschriebenen Bedienvorgänge:
14.2.1 Abstellen des Summers
Der Zentralensummer wird mit der Taste
14.2.2 Abstellen der Alarmierungseinrichtungen
•
Die Alarmierungseinrichtung Nr. 1 (überwachter Sirenenausgang auf der Netzteilbaugruppe
NTB216-1) wird durch Drücken Taste
•
Wurde die Taste
einrichtungen gemeinsam wirkt, kann zusätzlich festgelegt werden, ob das Abstellen bzw. Reakti-
vieren der Alarmierungseinrichtungen schon in Berechtigungsstufe 1 oder erst in Berechtigungsstu-
fe 2/3 möglich ist. Diese Rückstellung/Reaktivierung funktioniert auch dann, wenn in der einzelnen
Alarmierungseinrichtung die Eigenschaft 'AE in Berechtigungsstufe 1 abstellbar' nicht aktiviert ist.
•
Die abgestellte Alarmierungseinrichtung kann durch nochmaliges Betätigen der Taste wieder akti-
viert werden, vorausgesetzt, die Zentrale ist noch im Brandmeldezustand. Beim Eintreffen einer
weiteren Alarmmeldung wird die Alarmierungseinrichtung erneut aktiviert und kann in gleicher Wei-
se wieder abgestellt werden.
•
Mit der Wiedereinschaltbarkeit der Alarmierungseinrichtung (also in der Regel der Sirenen) besteht
die Möglichkeit, einen zu früh abgebrochenen Räumungsalarm eines Gebäude zu wiederholen,
ohne dass ein neuer Alarm ausgelöst werden muss. Voraussetzung dafür ist jedoch, wie oben
schon erwähnt, dass der Brandalarm an der Zentrale noch angezeigt wird!
•
Ist das Feld 'Alarmierung' für die gemeinsame Bedienung aller Alarmierungseinrichtungen para-
metriert, werden mit dem Betätigen der Taste alle aktivierten Alarmierungseinrichtungen gemein-
sam abgestellt. Zwischenzeitlich einzeln (z. B. durch Menübedienung) abgestellte Alarmierungsein-
richtungen bleiben dabei abgestellt. Sind alle aktivierten Alarmierungseinrichtungen abgestellt (ein-
zeln oder alle gemeinsam), werden durch das Betätigen der Taste die Alarmierungseinrichtungen
entsprechend der vorliegenden Alarmsituation neuerlich aktiviert.
•
Ist die Taste „Ein/ab" im Feld 'Alarmierung' nur für eine von mehreren Alarmierungseinrichtungen
parametriert, so müssen alle weiteren 'AEs' über das Menü der Zentrale oder über speziell dafür
vorgesehene Eingänge (siehe Kap. 13.30) bedient werden.
•
Unbedingt zu beachten ist der Unterschied zwischen dem Abstellen (dies gilt nur für einen laufen-
den Vorgang) und dem Abschalten (ein dauernder Zustand, der nur durch Wiedereinschalten auf-
gehoben wird) eines Anlagenteiles.
Erweiterte Funktion der Taste
Die Rückstellung/Wieder-Aktivierung einer AE mittels der Taste
jenem Teilnehmer aus möglich, auf welchem sich die AE befindet, sondern von jedem Teilnehmer,
sofern die Taste der entsprechenden AE zugeordnet wurde.
14.2.3 Behandeln der Intervention
Bei aktivierter Interventionsschaltung (LED ☼ Intervention im Feld 'ÜBERTRAGUNG' leuchtet), muss
unmittelbar nach Auftreten eines Alarms reagiert werden (die Alarmanzeige erfolgt zwingend an einer
ständig besetzten Stelle).
• Die Alarmerkennung muss innerhalb von 30 Sek. mit der Taste
• Daraufhin blinkt die LED ☼ Intervention und die Erkundungszeit wird gestartet.
• Innerhalb dieser Zeit (in der Regel 3 Min.) kann der Alarm verifiziert werden.
• Bestätigt sich der Alarm, kann durch Drücken eines Handmelders die Ansteuerung der ÜE unmittel-
bar bewirkt oder nach Ablauf der Erkundungszeit zugelassen werden.
• Bestätigt sich der Alarm nicht, so kann eine der im Folgenden beschriebenen Möglichkeiten zur Be-
endigung des Brandmeldezustands genutzt werden und damit die Ansteuerung der ÜE unterbunden
werden.
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zurückgestellt.
im Feld 'Alarmierung' abgeschaltet.
im Feld 'Alarmierung' so parametriert, dass sie auf alle Alarmierungs-
im GSSnet:
ist im GSSnet nicht nur von
bestätigt werden.