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Anhang; Weitere Informationen Zu Mp3; Urheberrechtliche Fragen - Samsung SGH-M100 Bedienungsanleitung

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P P r r o o b b l l e e m m e e b b e e h h e e b b e e n n
Der Dateiname wird nicht richtig angezeigt.
• Im Display werden Nummer, Name, Größe usw.
angezeigt. Der Dateiname kann auf zwei Zeilen
des Displays angezeigt werden. Ist der Dateiname
länger als zwei Zeilen, wird er abgeschnitten.
• Der Dateiname wird automatisch gespeichert,
wenn Sie die Datei ins Telefon laden. Falls
erforderlich, ändern Sie den Namen auf dem PC,
bevor Sie die Datei ins Telefon laden.
Die Tasten der Fernbedienung reagieren nicht.
• Haben Sie die Taste Hold an der Seite der
Fernbedienung in die Position Hold geschoben?
Wenn ja, sind die Tasten der Fernbedienung
verriegelt. Schieben Sie die Taste in die
entgegengesetzte Richtung.
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Anhang

Weitere Informationen zu MP3

MP3 ist die allgemein übliche Bezeichnung für
MPEG-1, 2 (Motion Picture Expert Group) Audio Layer
3. Diese Form der Komprimierung erzeugt
Audiodateien, die etwa zwölfmal kleiner als eine CD-
Datei sind. Ergebnis ist eine komprimierte Datei, die
einer CD-Datei in der Tonqualität kaum nachsteht
und sich gut für das Senden und Laden über das
Internet eignet.
Sie können MP3-Dateien Ihrer eigenen Lieblingsmusik
erstellen oder Sie vom Internet und anderen Online-
Diensten auf Ihren PC, Ihr Telefon SGH-M100 oder
jeden anderen tragbaren MP3-Player laden. Dann
können Sie Musik mit sehr guter Qualität wiedergeben.

Urheberrechtliche Fragen

Geistiges Eigentum einschließlich Musik ist weltweit
urheberrechtlich geschützt. Es ist gestattet, Kopien
von ordnungsgemäß erworbenen Tonträgern (zum
Beispiel CDs oder bespielte Musikkassetten) oder
(zum Beispiel aus dem Internet geladenen) Musik-
dateien für den ausschließlichen persönlichen
Gebrauch zu erstellen. Es ist nicht gestattet, diese
Kopien zum Verkauf anzubieten oder an Dritte
weiterzugeben.
Gehen Sie vorsichtig vor, wenn Sie MP3-Dateien aus
dem Internet laden. Vergewissern Sie sich, daß die
Dateien über die erforderliche Lizenz verfügen, und
daß der Verkäufer die Rechte für die angebotenen
Musikstücke innehat.
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