Einbau- und Bedienungsanleitung Kaminheizkessel
Grundsätzliche Anforderungen an der Verbrennungsluftversorgung sind:
Verbrennungsluftöffnungen und Verbrennungsleitungen dürfen nicht verschlossen oder
zugestellt werden, sofern nicht mittels besonderer Sicherheitseinrichtungen gewährleistet
wird, dass der Kaminheizkessel nur bei freiem Strömungsquerschnitt betrieben werden
kann.
Der erforderliche Querschnitt darf durch einen Verschluss oder ein Gitter nicht verengt
werden
Eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung kann auch auf eine andere Art
nachgewiesen werden.
Achtung durch Sauerstoffmangel im Aufstellraum besteht LEBENSGEFAHR !
o
!
o !Anlagenschaden durch Verbrennungsluftmangel, kann es zu Verteerung und
Schwelgasbildung kommen!
Einstellung je nach gewünschten Wert max. 80° C Zuluftklappe geschlossen:
Die Einstellung entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung des Feuerungsreglers.
Der Normatherm -Kaminheizkessel ist an der von Ihnen vorgesehenen Stelle aufzustellen
und lotrecht auszurichten. Die entsprechende Estrichhöhe ist zu berücksichtigen. Beachten
Sie, dass der Boden das Gewicht des befüllten Kaminheizkessels tragen können muss.
Die Aufstellhöhe ist genau zu bedenken.
Bei Neubauten muss berücksichtigt werden, dass der Estrich noch aufgetragen wird. Die
entsprechende Estrichhöhe ist zu berücksichtigen.
Die Höhe des Fußbodenbelages ist zu berücksichtigen.
Die Normatherm -Kaminheizkessel werden mit einer Aschelade ausgeliefert. Bei der
Aufstellung ist zu überlegen, ob der Kaminheizkessel nicht wenigstens 1 cm zusätzlich über
der endgültigen Fußbodenhöhe aufgestellt wird, da das Herausziehen und das Einschieben
der Aschelade sonst eventuell Kratzer auf dem Fußboden verursachen kann.
Feuerungsregler
Zuluftöffnung 100 mm
für den Anschluss an
die Zuluftleitung
6
Im Aufstellraum darf kein größerer
Unterdruck als 3 Pa auftreten. Hierfür
ist bis zu einer Nennwärmeleistung von
50 kW ein Zuluftquerschnitt von min.
150 cm² gefordert.
Bei Vergitterung ist ein entsprechender
Zuschlag zu machen, damit der freie
Querschnitt die vorgenannten Werte
erreicht.
Die jeweils gültigen bauaufsicht-
lichen Vorschriften sind zu
beachten.